Topographie
(grch., d. h. Ortsbeschreibung), die
Beschreibung einer geogr. Örtlichkeit im weitesten Wortsinne, also
eines
Landes und seiner einzelnen Gebiete und Örtlichkeiten. Dazu gehört die möglichst genaue Verzeichnung der Bodenformen,
Gewässer und Kulturen, besonders aber der Wohnstätten sowie ihrer
Verbindung untereinander durch Verkehrswege
aller Art. Topographische
Zeichnung ist eine solche, in der alle Gegenstände, die der kartogr.
Darstellung irgendwie zugänglich
sind, bis herab zu einzeln stehenden
Bäumen, Wegekreuzen u. s. w., nach ihrem geometr. Grundrisse
bestimmt und genau wiedergegeben werden.
Die topogr.
Aufnahmen (s.
Aufnahme) der europ. Generalstäbe erfolgen in großen Maßstäben, neuerdings
zumeist in 1:25000
(Preußische Meßtischblätter). Topographische
Bureaus, Anstalten, die alles sammeln und aufbewahren, was
auf die Kenntnis der Oberfläche des
Bodens und die kartogr. Verarbeitung dieser Kenntnisse
Bezug hat, sind in allen Kulturstaaten
nach
Muster der Dépôts généraux de la guerre
Frankreichs entstanden und haben vorzüglich seit Napoleon
I. einen militär. Charakter angenommen, weshalb auch in der Regel das Topographische
Bureau heute noch eine Unterabteilung
des Generalstabes (s. Landesaufnahme) bildet; in einzelnen
Staaten, z. B.
Württemberg,
[* 2] ist das Topographische
Bureau jedoch,
in richtiger Würdigung seiner gegenwärtig thatsächlich viel allgemeinern Bedeutung, bereits mit andern
Seiten der amtlichen landeskundlichen Thätigkeit zu einer
Centralstelle für Landeskunde organisch vereinigt worden, nämlich
zum königl.
Statistischen Landesamt.