Tonnengeld
,
eine nach dem Tonnengehalt (Tragkraft) bemessene, von Seeschiffen, insbesondere solchen fremder Flagge, beim Einlaufen in die Häfen erhobene Abgabe (s. Zuschlagszölle).
Tonnengeld
46 Wörter, 364 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Tonnengeld,
eine nach dem Tonnengehalt (Tragkraft) bemessene, von Seeschiffen, insbesondere solchen fremder Flagge, beim Einlaufen in die Häfen erhobene Abgabe (s. Zuschlagszölle).
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Tonnengeld,
eine nach dem Tonnengehalt (der Tragkraft) der Seeschiffe berechnete Abgabe, welche dieselben in den meisten Häfen entrichten müssen. (S. auch Tonnen- und Pfundgeld.)