Toleránz
(lat.), Duldung, insbesondere religiöse, welche den von der Staatskirche
abweichenden Glaubensgenossen ungehinderte Religionsübung sichert, wie sie z. B. innerhalb
des
Christentums gegen die
Wiedertäufer,
Unitarier,
Deutschkatholiken,
Freien Gemeinden, aber auch gegen die
Bekenner andrer
Religionen,
in den christlichen
Ländern namentlich gegen die
Juden, geübt wird. Früher wurden die staats-, privat-
und kirchenrechtlichen Verhältnisse solcher tolerierten Bekenntnisse in den einzelnen
Staaten oft durch besondere Toleranz
edikte
(Toleranz
patente) geordnet, wie z. B. in
Preußen
[* 2] in Ansehung der
Freien Gemeinden durch das Toleranz
edikt
Friedrich
Wilhelms
IV. vom In
Österreich
[* 3] wurde durch das Toleranz
edikt
Josephs II. von 1781 den
Protestanten
Religionsfreiheit
gewährt. -