Tobsucht
,
Bezeichnung für ein gewisses äußeres Verhalten geistig Gestörter ohne strenge wissenschaftliche
Bedeutung. Tobsucht
kann im Verlauf der meisten Formen von
Geistesstörung gelegentlich auftreten; bei einzelnen Formen bildet sie
eine regelmäßige, das Gesamtbild bestimmende Erscheinung. Die Erscheinungsweise der Tobsucht
wechselt vielfach je
nach der Art der zu
Grunde liegenden Hirnkrankheit; insbesondere kommen in Betracht die
Manie, die progressive
Paralyse der Irren, die Verrücktheit, die
Epilepsie u. s. w. Bei der maniakalischen Tobsucht
tritt oft anfangs nur eine
mäßige Aufregung hervor, die sich in nutzloser Geschäftigkeit, Schwatzhaftigkeit, ruhelosem Umherirren
u. dgl. kundgiebt.
Bei höhern Graden der Erregung kommt es zu anhaltendem Gehen und Laufen, Singen und Schreien, Lachen oder Weinen, zu gewaltthätigen Handlungen, erhöhtem Geschlechtstrieb, unsittlichen und rücksichtslosen Reden und Handlungen, zu Angriffen auf Personen, Zerstörungen, Sammeln nutzloser Dinge, Zerreißen der Kleider, groben Verstößen gegen Anstand und Sitte. Der Gedankenablauf ist beschleunigt, macht sich in stundenlangem, überstürztem, unzusammenhängendem Reden, Reimen, Singen und Lärmen Luft, während der Kranke äußern Einflüssen, Zureden, völlig unzugänglich ist.
Die Stimmungen wechseln; von Lustigkeit und Übermut fällt er in mutloses, verzagtes
Treiben, förmlich triebartig treten
Genußsucht, Begehrlichkeit und geschlechtliche Empfindungen auf, schließlich kann es zu sinnlosem blinden Wüten und zur
Raserei kommen. Während so die maniakalische Tobsucht
im wesentlichen einem excessiv gesteigerten Triebleben entspricht,
wird die Tobsucht
der sog. Verrückten bedingt durch Wahnvorstellungen
und
Sinnestäuschungen aufregenden, schrecklichen
Inhalts.
Hier suchen sich die
Kranken vermeintlicher Gefahren zu erwehren, dringen in blinder Wut auf die Umgebung ein oder äußern
laut ihre Verzweiflung
u. dgl. m. Ähnliche Zustände von großer unbewußter
Aufregung treten in heftigen
Fiebern, z. B. im
Typhus, vorübergehend auf. Besonders starke Tobsucht
szustände,
die ganz plötzlich und vorübergehend eintreten, und in denen oft die schwersten Gewaltthätigkeiten,
Mord und Selbstmord,
begangen werden, die sog.
transitorische Manie, die von
Stunden bis zu
Tagen dauern, entstehen meist auf epileptischer Grundlage.
Diese Art der Tobsucht
ist besonders in gerichtlich-mediz.
Beziehung von großer Wichtigkeit.