Titulārrat,
jeder Ratstitel, der kein bestimmtes Amt anzeigt;
dahin gehören z. B. der
Amts-,
Hof-, Kanzlei-, Kommerzien-
,
Kommissions-, Rechnungsrat.
Der Titularrat
rangiert im Königreich
Preußen
[* 2] und im
Deutschen
Reiche mit der fünften
Rangklasse der
Räte, der
Geheime
Hof-,
Kommerzienrat u. s. w. in der vierten Rangklasse.