(lat.), Bezeichnung des Amtes, der Würde und des Ranges einer Person, daher Standes-, Ehren-,
Amtstitel (s. Titulatur);
ferner bezeichnet Titel Aufschrift eines Buches, Kunstwerkes etc.;
im juristischen Sinn einen gesetzlichen
Grund, aus dem jemand ein Recht zusteht (Rechtstitel), sowie die einzelnen Kapitelüberschriften in den Gesetzsammlungen;
im
Budget die mit fortlaufenden Nummern bezeichneten Einzelgruppen von Einnahmen und Ausgaben.
Markt im ungar. Komitat Bács-Bodrog, Dampfschiffstation am rechten Theißufer, gegenüber
der Begamündung, mit (1881) 3321 serbischen und deutschen Einwohnern, Hafen und Schiffbau. Titel war ehemals der Hauptort des
Tschaikistenbataillons.
(lat.), Aufschrift eines Buches, Bezeichnung des Standes, Amtes oder der Würde einer Person; in den Budgets (Etats)
die mit fortlaufenden Nummern bezeichneten Einzelgruppen, in welche die verschiedenen Arten von Einnahmen
und Ausgaben eines Kapitels zerlegt sind.
Im Privatrecht ist Titel der den Erwerb eines Rechts rechtfertigende Grund. Bisweilen fällt er mit dem Erwerbsakte zusammen,
z. B. bei der Occupation einer herrenlosen Sache. In andern Fällen liegen Titel und
Erwerbsakt begrifflich, oft auch zeitlich auseinander, z. B. bei dem durch Auflassung und Eintragung im
Grundbuch, oder Übergabe oder Ersitzung erworbenen Eigentum; dem durch Eintragung erworbenen Pfandrecht; dem durch Cession
erworbenen Forderungsrecht. Hier
sind Titel der Kauf, die Schenkung oder ein anderweites Rechtsgeschäft, beim Pfandrecht die
Bewilligung des Eintrags durch den Eigentümer oder das Rechtsverhältnis, welches einen gesetzlichen Anspruch auf Eintrag
giebt. Der Erwerbsakt selbst wurde früher vielfach als Modus bezeichnet.
Kirchenrechtlich wurden in älterer Zeit die kirchlichen Stellen als Titel bezeichnet und in höhere und niedere unterschieden.
Später bildete sich in der Lehre von der Ordination (s. d.) der Grundsatz aus, daß zur Ordination durch
den Bischof ein Titel, d. i. der Nachweis gesicherten Lebensunterhalts, erforderlich sei. Dieser
Titel soll in der Regel ein beneficium (s. d.), eine kirchliche Pfründe
sein, doch sind auch patrimonium, d. i. eigenes Vermögen, mensa, d. i. anderweite, besonders landesherrliche Versorgung (Tischtitel),
professio, d. i. Eintritt in einen geistlichen Orden, missio, d. i. Eintritt in den Dienst der Propaganda
(s. d.) genügende Titel zur Ordination. Ein dem Vatikanischen Konzil vorgelegter Gesetzentwurf zur Neuregelung der Ordinationstitel
gelangte nicht mehr zur Erledigung.