Tischgelder,
Zuschüsse, die im deutschen Heere die am gemeinsamen Mittagstische des Offizierkorps teilnehmenden Lieutenants im Frieden bis zum Höchstbetrage von monatlich 9 M. beziehen.
Portepeefähnrichen und Offiziersaspiranten, welche das Zeugnis der Reife zum Portepeefähnrich besitzen, kann die Teilnahme an den Tischgelder gewährt werden. Im Felde werden Tischgelder nicht gezahlt.
Bei der deutschen Marine heißen die Tischgelder Tafelgelder (s. d.).