Tischgelder
,
Zuschüsse, die im deutschen Heere die am gemeinsamen Mittagstische des Offizierkorps teilnehmenden Lieutenants im Frieden bis zum Höchstbetrage von monatlich 9 M. beziehen.
Portepeefähnrichen und Offiziersaspiranten, welche das Zeugnis
der Reife zum
Portepeefähnrich besitzen, kann die
Teilnahme an den Tischgelder
gewährt werden. Im Felde werden
Tischgelder
nicht gezahlt.
Bei der deutschen Marine heißen die Tischgelder
Tafelgelder (s. d.).