Tiers
-état
(frz., spr. tĭährsetà,
d. i. dritter
Stand), im öffentlichen
Recht des Feudalzeitalters in
Frankreich,
wie überall, die ganze große
Masse des bürgerlichen
Volks, vornehmlich der Mittelstand aus den
Städten gegenüber den beiden
privilegierten
Ständen, dem
Adel und der Geistlichkeit. Der Tiers
-état
machte in allen
Ständeversammlungen die dritte
Abteilung aus;
da nach
Ständen abgestimmt wurde, unterlag er fast immer den zwei andern
Ständen. Deshalb sagte er sich 1614 auf den letzten
États
généraux der alten Monarchie von diesen Formen los, und bei der Neuberufung der Generalstände bildete 1789 die
Frage nach der Abstimmungsweise den äußern
Anlaß zum
Bruche. (S.
Frankreich, Geschichte). -
Vgl.
Thierry,
Essai sur l'histoire du Tiers
-état
(Par. 1853);
ders., Recueil des monuments inédits de l'histoire du Tiers
-état
(4 Bde.,
1850-70).