Kanton
[* 2] der nördlichen
Schweiz,
[* 3] durch den
Bodensee und
Rhein von
Baden,
[* 4]
Württemberg
[* 5] und
Bayern
[* 6] getrennt, umfaßt 988 qkm
(17,9 QM.).
In dem zum Thalsystem der
Murg gehörenden Hinter-Thurgau steigt das Land fast zu voralpinen
Höhen
an, so am
Hörnli (1135 m), jedoch ohne dessen Gipfel zu erreichen. Auch der größere Teil des an den
Kanton St.
Gallen grenzenden
Gebiets steigt erheblich an, während die tiefsten
Punkte an der
Thur und am
Rhein liegen. Zwischen Thurthal und
Bodensee zieht
ein breites
Plateau
(Seerücken) hin, zu dem als einer der markantesten
Punkte der Ottenberg (671 m) gehört.
Der
Kanton zählt (1888) 105,091 Einw. deutscher Abstammung. Unter
der
Bevölkerung
[* 7] sind beide
Konfessionen
[* 8] sehr gemischt, doch ist der
Protestantismus vorherrschend. Die Katholiken (im ganzen
30,337) gehören der
DiözeseBasel
[* 9] an; Klöster bestehen keine mehr. Der
Kanton baut zwar nicht ausreichend
Getreide,
[* 10] nimmt aber in andern Feldgewächsen und besonders in
Obst und
Wein (auf 1812
Hektar) eine hervorragende
Stelle ein.
Auch die
Rinder- u. Schweinezucht ist bedeutend (1886
gab es 47,317
Rinder,
[* 11] 10,418
Schweine).
[* 12]
Viele Gesellschaftskäsereien sind vorhanden. In
Ermatingen und
Gottlieben werden jährlich
ca. 150,000
Gangfische gefangen.
Hauptindustrie ist gegenwärtig die Baumwollspinnerei an der
Thur und
Murg; Islikon im Thurthal besitzt eine ausgedehnte
Färberei
und Druckerei, Amriswyl eine Strumpffabrik. Außerdem sind
Gerbereien,
Papiermühlen, Spielkartenfabriken,
Spiritus- und Leimfabriken,
Ziegeleien etc. im Betrieb. Großhandelsplätze hat der Thurgau nicht, aber einen bedeutenden
Obstmarkt in
Frauenfeld, große Viehmärkte in
Dießenhofen, Bischofzell, Amriswyl und Weinfelden.
Der Thurgau hat auch eine Rettungs- und eine Zwangsarbeits-, aber keine
Blinden- und
Taubstummenanstalt. Die öffentlichen
Bibliotheken
enthalten 60,000
Bände, wovon über 30,000 auf die Kantonsbibliothek in
Frauenfeld entfallen. Nach der
Verfassung vom gehört der Thurgau zu den rein demokratischen
Kantonen. Sie gibt dem
Volk das obligatorische
Referendum,
dem auch die Beschlüsse der
Legislative unterstellt werden können. Die oberste Landesexekutive wird direkt vom
Volk gewählt
und kann, wie die
Legislative, abberufen werden, nämlich wenn 5000 Votanten sich für eine
Abstimmung
ausgesprochen haben.
Die
Legislative übt der
GroßeRat, der auf je drei Jahre durch das
Volk gewählt wird. Die oberste vollziehende Behörde ist
der
Regierungsrat, mit fünf Mitgliedern und ebenfalls dreijähriger Amtsdauer. Die oberste Gerichtsinstanz heißt
Obergericht,
dessen sieben Mitglieder ebenfalls auf drei Jahre durch denGroßenRat gewählt werden. Der
Kanton ist
in acht
Bezirke eingeteilt; jeder derselben hat seinen Bezirksstatthalter, dem ein Bezirksrat zur Seite steht, und ein Bezirksgericht,
jede
Gemeinde ihren
Gemeinderat, dessen Vorsitz der
Ammann führt; für größere
Kreise
[* 13] besteht ein Friedensrichter. Die Staatsrechnung
für 1886 weist an
Einnahmen 1,224,476
Frank auf, darunter
Ertrag des
Staatsguts 449,516,
Abgaben625,207Fr.; die
Ausgaben belaufen sich auf 1,207,793
Fr., wovon 281,784
Fr. auf das Erziehungswesen fallen. Zu Ende des
Jahrs 1886 berechnete
sich das unmittelbare
Staatsgut auf 5,624,823
Fr.,
¶
mehr
die Summe des Spezialfonds auf 6,444,022, also das Gesamtvermögen auf 12,068,845 Fr. Hauptstadt ist Frauenfeld.
Geschichte. Thurgau war der Name einer alten alemannischen Grafschaft, welche ursprünglich außer dem KantonThurgau auch die heutigen Kantone Zürich,
Uri,
Schwyz,
Zug,
Appenzell
[* 15] sowie Stücke von St. Gallen, Aargau
und Luzern
[* 16] umfaßte, aber durch die Lostrennung des westlichen Teils als eines besondern
Zürichgaues, durch die Immunitätsprivilegien des Klosters St. Gallen etc. zusammenschmolz. Nach dem Aussterben der Grafen
von Kyburg, welche die Landgrafschaft Thurgau besessen, kam dieselbe an Rudolf vonHabsburg (1264). 1415 wurde infolge der ÄchtungHerzogFriedrichs die hohe Gerichtsbarkeit über den an Konstanz
[* 17] verliehen, 1460 entrissen die Eidgenossen
das Land Österreich
[* 18] gänzlich und machten daraus eine gemeine Vogtei der sieben alten Orte (ohne Bern).
[* 19] Unter dem SchutzeZürichs wandte
sich der größte Teil des Landes der Reformation zu. Der Umsturz der alten Eidgenossenschaft (1798) befreite den aus seiner
Unterthanenschaft, und die Mediationsakte erhob ihn 1803 zum selbständigen Kanton mit einer Repräsentativverfassung,
die 1814 durch Zensus, lange Amtsdauern, künstliche Wahlart etc. ein aristokratisches Gepräge erhielt.
Nach der Julirevolution machte Thurgau unter der Führung des PfarrersBornhauser den Anfang mit der Demokratisierung der schweizerischen
Kantone durch seine neue, angenommene Verfassung. Seitdem gehörte der Thurgau beständig zu den
liberalen Kantonen, nahm teil an den Badener Konferenzbeschlüssen, hob 1848 seine Klöster auf bis auf eins und erklärte
sich für Annahme der neuen Bundesverfassung wie auch für die Revisionen derselben 1872 und 1874. Nachdem schon 1837 und 1849 das
Grundgesetz revidiert worden war, begann 1868 eine neue Revisionsbewegung, welche Einführung des
Referendums und der Initiative, der direkten Volkswahl der Regierung etc. anstrebte und in der Verfassung vom ihren
Abschluß fand.
Vgl. Puppikofer ^[richtig: Pupikofer (= JohannAdam Pupikofer, 1797-1882)], Geschichte des Thurgaus (2. Aufl.,
Frauenfeld 1884);
Häberlin, Geschichte des KantonsThurgau, 1798-1869 (das. 1872-76, 2 Bde.);
»Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte« (das. 1861 ff.).
französisch Thurgovie. Kanton der schweizerischen Eidgenossenschaft; in der offiziellen Reihenfolge der
Kantone der siebenzehnte. Eintritt in den Bund 1803.
1. Lage;Ausdehnung; Grenzen; Grösse.
Der Thurgau
liegt in der nordöstl. Ecke der Schweiz, südl. von Bodensee (mit Untersee) und Rhein, sowie zu beiden Seiten der Thur, die
ihn von O. nach W. mitten durchströmt und ihm den Namen gegeben hat. Er bildet - wenn von der im äusserten O. liegenden,
nur etwa 1,5 km2 grossen Gemeinde Horn abgesehen wird - ein einziges zusammenhängendes Stück. Genannte Gemeinde wird
durch das st. gallische Dorf Steinach von dem Bezirk (Arbon)
und Kanton, zu dem sie gehört, getrennt und ist 1,5 km von dessen Grenze
entfernt. Der Kanton hat die Gestalt eines Dreiecks, dessen Grundlinie vom Rhein unterhalb Diessenhofen
im NW. bis
Arbon-Horn am Bodensee im OSO. reicht und dessen Spitze das Hörnli im S. bildet. Er erstreckt sich von 8° 40' 15" bis 9° 26'
20" OL. von Greenwich oder 60 km weit in der Richtung W.-O. (die Exklave Horn inbegriffen bis 9° 28'
30" oder 63 km weit).
Der nördlichste Punkt liegt am Rhein gegenüber dem badischen Dorfe Büsingen unter 47° 41' 45" NBr., der südlichste am
Hörnli in 47° 22' 38", was einer Breite von 35 km entspricht. Die längste gerade Linie (Paradies-Horn) misst 66 km.
Im O. und N. wird der Thurgau
von Arbon und Horn bis nach Eschenz bei Stein auf eine Strecke von 55 km Länge vom
Boden- und Untersee, sowie von Stein bis unterhalb Paradies auf eine Strecke von 16 km vom Rhein bespült. An fremden Gebietsstücken
liegen innerhalb dieser natürlichen Kantonsgrenze die badische Stadt Konstanz am Ausfluss des Rheins
aus dem Obersee, das nur etwa 0,7 km2 umfassende
¶
mehr
Schaffhauser Dörflein Burg mit reform. Kirche gegenüber Stein und endlich die winzige, bloss 11-12 ha messende st. gallische
Enklave Raach im Egnach bei Hegi. Weitere Naturgrenzen besitzt der Kanton sozusagen keine. Die politischen Grenzen sind: im
N. das Grossherzogtum Baden und der Kanton Schaffhausen
(dieser nur auf zwei ganz kleinen Strecken, bei Burg und wieder
bei Dörflingen);
Das Gesamtareal des Kantons beträgt 1011,6 km2, wovon aber 155,54 km2 auf Seen mit
über 10 ha Wasserfläche entfallen (der Anteil des Thurgaus am Bodensee mit Untersee beträgt 154,78 km2). Somit verbleiben
an festem Boden 856,06 km2, wovon 9,7 km2 auf unproduktiven Boden entfallen. Der Thurgau
zählt 113221
Ew. oder 112 Ew. auf 1 km2 der Gesamtfläche (131 Ew. auf 1 km2 der festen Oberfläche). Sowohl der Fläche als der
Einwohnerzahl nach nimmt er den 12. Rang unter den Schweizerkantonen ein.
2. Orographie.
Der Thurgau
gehört ausschliesslich dem schweizerischen Mittelland an, das hier bloss im Gebiet des Hörnli Voralpencharakter
zeigt, sonst aber nicht als eigentliches Bergland bezeichnet werden kann. Die Höhenlage schwankt zwischen 400 m (Seeufer
und Unterlauf der Thur) und 1000 m (Allenwinden am Hörnli). Abgesehen vom Gebiet des Hörnli besitzt er keine eigentlichen Berge.
Niedrige und sanft geformte Hügel und Höhenzüge wechseln ab mit ebenen Flächen und lang gestreckten
Thalschaften, die wohl teilweise bis 2,5 km breit sein können, aber wenig tief eingeschnitten sind und die gleichen Namen
wie die betr. Gewässer tragen.
a) Nördl. Abschnitt. Der Bezirk Arbon ist, mit Ausnahme seines südl. Teils bei Freidorf-Roggwil, eben. Dann folgt das
von Hessenreuti bis Romanshorn ziehende liebliche Aachthal. Nördl. davon beginnt bei Dozwil-Romanshorn ein leichter, beidseitig
sanft geböschter Höhenzug, der, immer ansteigend und steiler werdend, sich dem ganzen See und Rhein entlang bis an die zürcherische
Grenze bei Stammheim hinabzieht. Es ist dies der «Seerücken», der die Seegegend vom Thurthal trennt.
b) Mittlere Hügelregion. Die Hügelrücken südl. vom Aachthal sind der Räuchlisberg und der Lettenberg,
letzterer zwischen Erlen-Sulgen und Heidelberg bei Hohentannen. Hier wird er von der Thur durchbrochen, setzt sich aber auf deren
jenseitigem Ufer über den ganzen mittleren Kantonsteil links der Thur fort. Schliesslich verzweigt er sich in den langgestreckten
Wellenberg zwischen
Amlikon und Frauenfeld, sowie den mit diesem parallel laufenden Immenberg (710 m) mit
dem stolzen SchlossSonnenberg.
Diese beiden Hügelzüge schliessen das kleine, wiesenreiche Thunbachthal ein, während am Fuss der steilen S.-Seite des Immenbergs
sich das Lauchethal hinzieht. Als wichtigste Höhen in dieser mittlern Hügelreihe des Kantons sind ferner noch zu nennen:
der Gabrisstock, der Nollen (der sog. thurgauische Rigi; 737 m) zwischen Bürglen und Wil, die Braunauerhöhe,
der Bausel zwischen Frauenfeld und Gachnang mit schöner Rundschau bei Gerlikon, dann zwischen Frauenfeld und Aadorf der Hügel
«Burg» mit ebenfalls lohnender Aussicht und endlich der ziemlich isolierte
Tuttwilerberg zwischen Wängi und Eschlikon.
c) Die dritte oder südl. Gruppe bildet das Hörnli mit seinen Ketten und Ausläufern links und rechts
des obern Murgthales. Dieser sog. Hinterthurgau bildet den gebirgigsten Abschnitt des Kantons mit einem förmlichen Gewirr
von Kämmen und Kuppen, Thälchen und Tobeln, sowie vereinzelt stehenden Stöcken. Die Gegend hat schon subalpinen Charakter
und zeigt saftig-grüne, von waldigen Höhen umschlossene Wiesengründe, über welche eine Menge von
Einzel- und Dorfsiedelungen hingestreut sind.
Die ruhige, vom Kohlenrauch der Maschine wie vom städtischen Verkehrslärm freie Lage hat Fischingen mit seinem alten Kloster
und seinen idyllischen Matten und Waldungen zu einer besuchten Station für Erholungsbedürftige gemacht. Die Spitze des Hörnli
gehört dem Kanton Zürich
an; der Markstein, «Dreiländerstein» genannt, zwischen Thurgau,
Zürich
und St. Gallen
steht unmittelbar
am Anstieg zum höchsten Gipfel auf dessen N.-Abhang. Andere besuchte Punkte sind: Ottenegg und Iddaberg bei Fischingen, der
Hackenberg bei Dussnang und der Haselberg (825 m) bei Bichelsee.
3. Hydrographie.
In hydrographischer Beziehung kommt die grösste Bedeutung dem Bodensee (Ober- und Untersee) mit dem ihm
entströmenden Rhein zu, die der Landschaft einen hohen Reiz verleihen, billige und bequeme Verkehrsstrassen bilden, der Fischerei
eine schöne Ausbeute sichern und auf das Klima als regulierende Faktoren einwirken. Der ganze Kanton gehört entweder direkt
oder durch Vermittlung der Thur zum Einzugsgebiet des Rheins. Direkte, aber nur kurze Zuflüsse des Bodensees
und Rheins aus dem Thurgau
sind: die Goldachbei Horn, die Aach oder Salmsach bei Romanshorn, der Geisslibach bei Diessenhofen und die Schwarzach
bei Paradies.
Für Einrichtung elektrischer Kraftanlagen scheinen die thurgauischen Gewässer nicht besonders geeignet zu sein. Sie haben
zu wenig Stosskraft und zu wenig Gefälle. In trockenen Sommern führen etliche Bäche und Flüsse überhaupt
nur spärlich Wasser. Man beabsichtigte, Elektrizitätswerke an der Thur und der Murg anzulegen, musste aber infolge ungünstiger
Gutachten davon wieder absehen. Die thurgauischen Gemeinden beziehen demnach die Elektrizität meist von auswärts.
Frauenfeld hat einen Kraftlieferungsvertrag mit der Gesellschaft «Motor»
in Baden (Beznau-Werk) abgeschlossen, welche bis ins Hasli-Müllheim Leitungen erstellt. Dann hat sich eine Aktiengesellschaft
mit Sitz in Arbon für ein Elektrizitätswerk «Bodensee-Thurthal» gebildet, welche
von Arbon abwärts Leitungen erstellt und von einem grossen auswärtigen Stromlieferanten Kraft bezieht. Ein paar Gemeinden
besitzen schwächere kleine Elektrizitätswerke für ihren lokalen Bedarf an Licht und Kraft; so Steckborn,
Emmishofen, Kreuzlingen, Romanshorn und Egnach.
Die thurgauischen Flusswasser werden dagegen vielfach durch Kanäle zu kleinern und grössern gewerblichen und industriellen
Anlagen geleitet, wo sie als Triebkraft und in anderer Weise dienstbar gemacht sind. Trink- und Brauchwasser ist in guter
Qualität vorhanden, ebenso Wasser für Feuerlöschzwecke. Die meisten Gemeinden besitzen Reservoirs,
Hauswasserversorgung und Hydranten. Kreuzlingen, Romanshorn und Münsterlingen haben Seewasserversorgungen, die unfiltriertes
Bodenseewasser liefern. Weil aus einer Tiefe von 30-40 m gefasst, soll dieses chemisch und bakteriologisch ebenso rein sein,
wie filtriertes See- und Quellwasser. Zur Zeit ist eine auf der Grundlage des Siegfried-Atlas in 1:25000
beruhende Quellenkarte des Thurgaues im Entstehen begriffen, die sowohl rein wissenschaftliche Zwecke verfolgen als auch in
praktischer Hinsicht für künftigen vermehrten Quellwasserbedarf der Gemeinden vorsorgen soll.
4. Allgemeiner Landschaftscharakter.
Abgesehen vom See und Rhein und deren Ufern kann von eigentlichen Naturschönheiten und Naturwundern im Thurgau
nicht gesprochen werden.
Dafür trägt er in hohem Grade den Stempel der Lieblichkeit, des Wohlgeordneten, der Fruchtbarkeit, des äusserst fleissig
bebauten und geschäftlich klug bewirtschafteten Bodens. Leider ist der Weinstock nicht mehr wie ehedem (bis in die 70er Jahre
des 19. Jahrhunderts) eine Quelle des Wohlstandes. Wer zur Sommerszeit von einem der vielen Aussichtspunkte
den Blick über die üppigen Wiesen und Felder, wo Weiler an Weiler und Dorf an Dorf sich reiht, über den Obstbaumwald, die
Rebenhänge,
die bewaldeten Kuppen schweifen lässt, oder wer das Gelände im Frühjahr, wo die Bäume mit einem wahren Meer
schneeweisser Birnen- und rötlichweisser Apfelblüten überschüttet sind, durchwandert, oder endlich
im Herbst die Fülle zitronengelber und rotwangiger Früchte und die Trauben aus dem Laub herauswinken sieht, der muss sich
gestehen, dass ihm ein gesegnetes Fleckchen Erde zu schauen vergönnt ist. So anziehend und fruchtbar indes die meisten Thäler
und Höhen sind, bilden doch die Ufer des Untersees, mit denen einzelne Striche am Obersee (vorab Kreuzlingen)
wetteifern, den Glanzpunkt des Kantons.
Nicht umsonst haben seit alten Zeiten Schloss an Schloss sich gereiht an diesen Ufern mit ihrem herrlichen Baumwuchs, ihren
üppigen Gärten, fruchtbaren Weinreben, stillen Wäldern und Schluchten, mit dem Ausblick auf den See und die teils sehr nahe
liegenden, teils im Dunst verschwimmenden jenseitigen Ufer. Kurorte: Ermatingen, Mannenbach, Glarisegg-Steckborn, Mammern. Vergegenwärtigt
man sich alle diese Anmut und dieses Gedeihen, so erkennt man, dass das thurgauische Volkslied «OThurgau,
du Heimat, wie bist du so schön!» nicht ohne Grund entstanden ist.
Das ganze Gebiet des Kantons weist hauptsächlich zweierlei Bildungen auf: Tertiäre, vertreten durch
die nichtdislozierten Schichten der obern Süsswassermolasse, und quartäre, zu welchen einerseits die einige Kantonsteile
geradezu charakterisierenden diluvialen und andrerseits die alluvialen Ablagerungen gehören.
Die Molasse deutet auf eine Deltabildung hin. In diesem Hörnli-Delta, das zur Breite die Entfernung Uetliberg-Untersee,
zur Länge die Strecke Hörnli-Höhenzüge bis Rafz hat, kommen folgende Sedimente in Betracht: a) die Mergel, welche hinsichtlich
ihrer Zusammensetzung und Farbe eine grosse Mannigfaltigkeit aufweisen. Sie sind grösstenteils sehr kalkreich (Ausbeute bei
Eschikofen) und enthalten oft nicht nur kohlige Trümmer von Pflanzen, sondern auch Reste von Land- und
Süsswasserkonchylien (bituminöse Mergel). - b) Der Sandstein. Als Farbe herrscht Grau vor; der Struktur nach ist er fein-
bis grobkörnig. Das Bindemittel, der kohlensaure Kalk, tritt in verschiedenen Quantitäten auf; nicht selten finden sich
Stellen, wo es konzentriert ist (Knauermolasse). Der geringen Festigkeit wegen wird der Sandstein selten als Baustein
verwendet. Bei Kehlhof-Berg befindet sich ein Steinbruch, der als Spezialität Ofenplatten liefert. - c) Der Süsswasserkalk
wurde trotz der geringen Mächtigkeit der Lager früher als sog. Wetterkalk an manchen Orten namentlich im hintern Thurgau,
ausgebeutet.
- d) Die Nagelfluh kommt vornehmlich im hinteren und westl. Teil des Kantons zur Geltung. Auffallend
ist die Abnahme der Geröllgrösse in nordwestl. Richtung, sowie eine Verminderung in der
¶
Errata.
Band VI, Seite 111 lies: In andern Kantonen mögen die fixen Besoldungen für die verschiedenen
Schulstufen höhere sein;
dagegen verbessert sich die ökonomische Stellung der thurgauischen Lehrer durch eine Reihe von
Zulagen und Zutaten zum Grundgehalt und durch Bewilligung zu ziemlich weitgehender Nebenbeschäftigung.
Bibliographie: J. A. Pupikofer hat auch einige weniger umfangreiche Arbeiten veröffentlicht über: Wängi,
Bischofszell bis im Jahre 1798, Bussnang, thurg. Kriegsgeschichte usw. - Beiträge zur vaterländ. Geschichte, veröffentlicht
vom thurg. histor. Verein, 49 Hefte. - Dr. Meyer, Joh. Thurg. Urkundenbuch von 1000-1254.
Folgende Werke sind jüngeren Datums: Sulzberger, Geschichte der Reformation imThurgau,
1872. - Graf Eberhard von
Zeppelin, Herkunft der Familie Salomos III,Bischofsvon Konstanz und Abts vonSankt Gallen, 890-920. 1890. - Vom gleichen
Verfasser stammen die zwei folgenden Arbeiten: Ueber das Dominikanerkloster in Konstanz, 1875 und Urkunden und Rezepten ausdem gräfl. Douglas’ schenSchlossLangensteinimHegau. - Dürrer, Rob. DieFamilie Mötteli vonRappenstein, 1891. -
Hofmann, Geschichte der Fabrikgesetzgebung bis zum Jahr 1817. - Meyer, Joh. Königin Hortense und Prinz LudwigNapoleon, 2. Auflage.
- J. Christinger, Dekan in Hüttlingen: Festspiel zur Feier der Schlacht beiSchwaderloh;
Das Leben von Thomas Bornhauser;
Nekrolog des Seminardirektors Rebsamen. - Wälli, a. Pfr. Geschichte vonHerdern. - Die Kantonsarchive
besitzen die Urbarien, Grundzinsbücher, Protokolle der frühern Klöster von St. Pelagien, in Bischofszell, Feldbach, Ittingen,
¶
mehr
Fischingen, Mariazell am Kalchrain und Sankt Katharinenthal; man findet dort auch den Teil der bischöflichen Archive von Konstanz,
die sich auf die auf Schweizerboden gelegene Gebiete beziehen.
in der histor. Rangordnung der 17., dem Flächeninhalt nach der 12., der Einwohnerzahl nach der 11. Kanton
der Schweiz, bildet den nordöstlichsten Teil des Landes, grenzt im N. an das Großherzogtum Baden, den Unter-
und Bodensee, im S. an St. Gallen und im W. an Zürich
[* 24] und hat eine Fläche von 1004,7 qkm.
Oberflächengestaltung und Bewässerung. Der Thurgau ist ein freundliches Hügelland. Von den Ufern des Boden-
und Untersees steigt das Land allmählich zu den Sandsteinhöhen und Plateaus des Seerückens (717 m) und des Ottenbergs
(671 m) auf, an deren Südfuß sich das breite ebene Thal
[* 25] des Thur anlegt. Jenseit desselben werden die Hügelzüge etwas höher
und die Nagelfluhkuppen des obern Murgthals, welche im äußersten Süden des Kantons gegen das Hörnli
(1135 m) ansteigen, zeigen den Charakter der Voralpen. Die nördl. Hälfte gehört zum unmittelbaren
Gebiete des Rheins; die südliche wird von der Thur und ihren Zuflüssen Sitter und Murg bewässert. Unmittelbar zum Bodensee
fließen Goldach, Steinach u. s. w. Vom Boden- und Untersee gehören bedeutende Strecken zum Kanton. Im Innern
finden sich nur einige kleine Seen.
Bevölkerung. Der Kanton hatte 1860 eine Wohnbevölkerung von 90 080, 1870: 93 202, 1880: 99 231, 1888: 104 678 (51 626 männl., 53 052 weibl.)
E., d. i. 104 E. auf 1 qkm und eine Zunahme 1880-88 von 3,35 Proz.,
darunter 74 219 Evangelische, 30 210 Katholiken, 57 Israeliten und 192 andere;
ferner 18070 bewohnte Häuser
mit 22 760 Haushaltungen in 212 Gemeinden. Im Kanton geboren sind 80 465, in der übrigen Eidgenossenschaft 15 602, im Auslande
8611;
Bürger ihrer Wohngemeinde sind 43 221, einer andern Gemeinde des Kantons 32 403, eines andern Kantons 19 014,
Ausländer 10 040. Der Muttersprache nach sind 104 078 Deutsche,
[* 26] 195 Franzosen, 271 Italiener, 61 Romanen und 73 andere.
Landwirtschaft. Von der Fläche sind 847,1 qkm, d. i. 84,31 Proz., produktives Land, 201,1 Waldungen, 627,9 Acker-, Garten-, Wiesen-
und Weideland und 18,1 Weinberge. Von dem unproduktiven Lande sind 131 qkm Seen, 9,3 Städte, Dörfer und
Gebäude, 8,2 Flüsse
[* 27] und Bäche, 3,8 Schienen- und Straßenwege, 5,3 Felsen, Schutthalden u. s. w. Das Klima ist mild; der Boden
ergiebig und wohl angebaut; das ganze Land bildet einen einzigen großen Obstgarten. Angebaut werden Weizen, Roggen,
¶
mehr
Hafer
[* 29] und in neuerer Zeit auch Futterkräuter, Haupterwerbszweige sind Acker-, Obst- und Weinbau und Viehzucht.
[* 30] Die besten
Weine wachsen bei Arbon am Bodensee, bei der ehemaligen Kartause Ittingen, am Sonnenberg und am Ottenberg. Nach der Viehzählung
von 1896 hat der Kanton 3876 Pferde,
[* 31] 56 792 Stück Rindvieh, 17 306 Schweine, 430 Schafe,
[* 32] 8301 Ziegen, 13 374 Bienenstöcke.
Am Untersee ist auch die Fischerei
[* 33] (Blaufelchen, Gangfische) von Bedeutung.
Der lebhafte Handel wird unterstützt durch die Thurgauische Hypothekenbank in Frauenfeld und die Kantonalbank in Weinfelden,
ferner durch ein reich entwickeltes Netz guter Landstraßen, den Dampferverkehr auf dem Bodensee und Rhein und mehrere Eisenbahnlinien,
die den Hauptverkehr zwischen Deutschland
[* 35] und der Schweiz vermitteln. Hauptort ist Frauenfeld, von andern
Ortschaften sind zu erwähnen Romanshorn, Arbon, Bischofzell, Steckborn und Diessenhofen.
Verfassung und Verwaltung. Die Verfassung (zuletzt 1869 revidiert) ist demokratisch mit obligatorischem Gesetz- und Finanzreferendum,
Initiative und Abberufungsrecht. Der GroßeRat (je 1 Mitglied auf 250 Stimmberechtigte) ist beratende und gesetzgebende, der
Regierungsrat (5 Mitglieder) vollziehende Behörde. Beide Räte werden vom Volke direkt gewählt. In den
schweiz. Nationalrat sendet der Kanton 5, in den Ständerat 2 Mitglieder. In administrativer Beziehung zerfällt der Kanton
in 8 Bezirke (s. oben).
An der Spitze jedes Bezirks steht ein Bezirksstatthalter und ein Bezirksrat. Jeder Bezirk besitzt ein eigenes Gericht. Oberste
Instanz ist das Obergericht mit 7 Mitgliedern. Über Kriminalfälle urteilen die Geschworenen. Hauptstadt ist Frauenfeld (s. d.).
Die Staatsausgaben betrugen 1895: 1,696, die Einnahmen 1,586, die Schulden 2,873, das Vermögen 13,003 Mill. Frs. Das Kirchenwesen
steht unter je einer Synode und einem Kirchenrat für Reformierte und Katholiken, welch letztere unter dem
BistumBasel
stehen.
Für den Unterricht sorgen (1894) 187 Primärschulen mit 17 366 Schulkindern, 11 Kleinkinderschulen, 26 Sekundärschulen
mit 1101 Schülern und Schülerinnen, 1 Mittelschule (Kautonsschule in Frauenfeld), 1 Lehrerbildungsanstalt (in Kreuzlingen), 6 gewerbliche
und industrielle Schulen und 42 freiwillige und 143 obligatorische Fortbildungsschulen. Von 100 Rekruten hatten 1894: 33 die
beste Note in mehr als zwei Fächern, 6 die schlechteste in mehr als einem Fache;
der Kanton steht in dieser Beziehung an fünfter
Stelle. In militär. Beziehung gehört der Kanton zum Stammbezirk der 7. Division und des 3. Armeekorps.
Das Wappen hat zwei
goldene springende Löwen
[* 36] im von Silber und Grün schräg geteilten Felde.
Geschichte. Unter dem Namen Thurgau wurde im Mittelalter die ganze nordöstl. Schweiz, östlich vom Aargau
und nördlich von Rhätien begriffen;
schon im 9. Jahrh. aber wurde davon das Land westlich von dem Höhenzuge zwischen Töß und Glatt bis zur Reuß
[* 37] als Zürichgau
abgetrennt. Die Landgrafschaft Thurgau kam an die Herzöge von
Zähringen; dann (1098) an das Haus Kyburg.
Seit 1264 besaß als dessen Erbe das Haus Habsburg den größten Teil des jetzigen Thurgau 1417 wurde Landgericht und Blutbann im
T. vom Kaiser dem Hause Österreich genommen und der Stadt Konstanz verpfändet; 1460 rissen die Eidgenossen
in den Kriegen mit Österreich das Land völlig an sich und ließen es durch Landvögte als «Gemeine Herrschaft» verwalten,
aber erst 1499 kam das Landgericht an die Eidgenossen. Im 16. Jahrh. kam die Reformation in einer ganzen Anzahl Gemeinden
zum Durchbruch.
Nach Auflösung der alten Eidgenossenschaft 1798 wurde aus den thurgauischen Vogteien ein Kanton der Helvetischen Republik
gebildet; bei der Einführung der Mediationsverfassung 1803 trat in die Rechte eines selbständigen Kantons ein und gab sich
eine repräsentativ-demokratische Verfassung mit beschränkter Stimmberechtigung und Wählbarkeit. Im April 1831 wurde eine
neue, in demokratischem Sinne weiter entwickelte Verfassung vom Volke angenommen, jedoch die repräsentativ-demokratische
Staatsform beibehalten und auch durch die Revisionen von 1837 und 1848 nicht wesentlich geändert.
Tiefer eingreifende Veränderungen brachte die demokratische Bewegung von 1868, die zur Verfassung vom führte und
durch die Annahme des Referendums und die Initiative eine rein demokratische Staatsform an die Stelle der
repräsentativen setzte (s. oben). Im Sonderbundskriege 1847 stand in der Reihe der bundestreuen
Kantone, hob 1848 seine Klöster auf bis auf eins und erklärte sich bei den Abstimmungen von 1872 und 1874 über Revision
der Bundesverfassung für dieselbe.
Vgl. Häberlin-Schaltegger, Geschichte des Kantons Thurgau von 1798 bis 1849 (Frauenf.
1872);
Häberlin, Der Kanton in seiner Gesamtentwicklung von 1849 bis 1869 (ebd. 1876);
Pupikofer, Geschichte
des Thurgau (2. Aufl., 2 Bde.,
ebd. 1886-89);
Rahn, Die mittelalterlichen Architektur- und Kunstdenkmäler des Kanton Thurgau (Zür. 1895-97).