im Hochbau verschließbare Durchgangsöffnung in einer Umfangs- oder Zwischenwand, besteht aus einer meist steinernen
oder hölzernen, selten eisernen Einfassung, aus ein- oder mehrteiligen, meist hölzernen, seltener aus Metall bestehenden
Flügeln und aus dem Beschlag. Die Thüröffnung erhält je nach der Bestimmung der Thür eine Breite von 0,5-1,5
m und eine Höhe von 1,8-2,5 m, während sie je nach Baumaterial und Stil des Gebäudes oben wagerecht oder durch Bogen (s. d.)
begrenzt ist.
Die Einfassung einer rechteckigen Thür besteht aus dem Sturz, den beiden Gewänden (Säulen, Pfosten) nebst der Schwelle (Sohle)
und ist mit Falz versehen, in welchen sich die Flügel legen, welche bei untergeordneten Gebäuden oder Gebäudeteilen aus
Brettern mit zwei Querleisten und einer Strebe, für Gebäude, welche höhern Anforderungen genügen müssen, aus Rahmstücken
und Füllungen zusammengesetzt sind. Im romanischen Stil bildet der meist gewölbte Bogen einen Halbkreis, im gotischen
Stil einen Spitzbogen.
Die Thürflügel lehnen sich entweder direkt an diese Bogen oder an den wagerechten Abschluß eines zwischen dieselben eingeschalteten,
mehr oder minder reich ornamentierten Bogenfeldes an. Der Beschlag besteht aus den Thürbändern und dem Thürschloß von
verschiedener Konstruktion, wozu in manchen Fällen noch besondere Verschlußvorrichtungen, wie Riegel und
Thürzuwerfer, hinzutreten. Je nach Lage und Bewegungsweise hat man noch Schiebethüren, Fallthüren, Klappthüren u. a. Die
Thür wird je nach dem Charakter des Gebäudes mehr oder minder reich ausgebildet und erhält besonders im Kirchenbau oft reichgegliederte
und ornamentierte Einfassungen, künstlerisch ausgestattete Thürflügel und kunstvoll geschmiedete Beschläge (s. Tafel »Schmiedekunst«).
In diesem Fall, besonders bei den Haupteingängen der Kirchen, wird die Thür mit Portal bezeichnet.
Die Anwendung der Thüren war in frühster Zeit eine beschränkte, man versah mit ihnen wohl nur die Hauptzugangsöffnungen
eines Hauses, Tempels od. dgl. Die ältesten
Thüren geschichtlicher Zeit bestanden aus Holz und waren oft mit getriebenen Metallblechen verziert oder ganz bekleidet. An
hervorragenden Stellen kamen neben ihnen und neben ganz getriebenen Thüren später, namentlich in der byzantinisch-romanischen
Zeit des 11. Jahrh., Erzgußthüren in Anwendung.
Hervorragende uns erhaltene Beispiele aus dieser Epoche sind die Domthüren von Hildesheim und Augsburg,
die (getriebene) Thür von San Zeno in Verona u. a. m. Späterer Zeit, dem 14. und 15. Jahrh.,
entstammen unter anderm die berühmten Erzgußthüren vom Baptisterium in Florenz, die Meisterwerke Pisanos und Ghibertis. Derartige
Thüren bildeten natürlich immer die Ausnahme. Gleichzeitig, besonders aber im spätern, gotischen
Mittelalter waren Bretterthüren, meist verdoppelt, mit Eisenbeschlägen von den einfachsten bis zu den reichsten Formen in
Gebrauch.
Von ihnen sind herrliche Beispiele, so die Prachtthüren von Notre Dame in Paris, bis heute erhalten. Schon im Mittelalter, insbesondere
aber mit dem Hereinbrechen der Renaissance, kamen für Innenthüren diejenigen Thürformen mehr und mehr
in Gebrauch, welche noch heutzutage üblich sind: die gestemmten, d. h. die aus Rahmenwerk
und Füllungen zusammengesetzten, Thüren, welche, früher genagelt, jetzt fast ausschließlich verleimt werden. Zur künstlerischen
Ausbildung dieser Thüren werden an die Rahmenhölzer Profile, sogen. Kehlstöße, bald unmittelbar angearbeitet oder aufgelegt,
bald zwischen Rahmen und Füllung besonders eingesetzt (Kehlstoß in der Nute).
Die entweder einfach eingeschobenen oder »überschobenen« Füllungen werden glatt gehalten oder auf die mannigfachste Art
mit Schnitzereien, eingelegter Arbeit u. dgl. verziert. Treten an Stelle der Holzfüllungen Glasscheiben, so erhält man die
Glasthür. Die Abmessungen der Thür sind je nach deren Bestimmung sehr verschieden. Kleinere Öffnungen
werden mit einflügeligen, größere mit zwei- und mehrflügeligen Thüren, auch mit Schiebethüren, d. h. Thüren, welche
in einem oder mehreren Teilen seitlich in Mauerschlitze geschoben werden, geschlossen.
Außer der eigentlichen, den Öffnungsverschluß bildenden beweglichen Thür, dem Thürflügel, gehört zum Gesamtbegriff
der Thür deren fester Teil, die Thüreinfassung. Je nachdem diese in Stein oder Holz hergestellt ist, pflegt
man ihre Teile, von der Schwelle abgesehen, als Sturz und Gewände oder als Futter und Bekleidungen zu bezeichnen. Bei erstern,
den steinernen Einfassungen, welche meist bei Außenthüren auftreten, unterscheidet man der Hauptsache
mehr
nach zwei Bildungsgesetze. Entweder die Einfassung erhält, wie bei der Antike, das Gepräge eines in die Wand eingestellten
und meist vor diese vortretenden, die Thüröffnung einfassenden Architekturgerüstes, oder die Thür wird in mittelalterlicher
Weise nur mehr als Einschnitt in die Wand aufgefaßt, und die Thüreinfassung besteht dann im wesentlichen in
einer mehr oder weniger reich ausgebildeten Leibung. Bildet die steinerne Thüreinfassung einen wesentlichen Teil der Frontarchitektur
eines Gebäudes, so fällt sie mehr unter den Begriff des »Portales« und wird dann wohl zu einem bedeutungsvollen Architekturstück
von großem Reichtum entwickelt.
Bei Holzkonstruktion werden Futter und Bekleidungen an verzimmerten Zargen (Blockzargen) oder einzelnen
in die Mauer eingelassenen Dübeln und Überlagsbohlen befestigt. Die Futter sind glatt oder gestemmt und im letztern Falle ähnlich
wie die Thürflügel ausgebildet. Die Bekleidungen erhalten die verschiedensten Formen, werden bei reicherer Ausbildung wohl
auch mit Sopraporten und Verdachungen versehen. Der Thürbeschlag besteht aus der Bewegungs- und Verschlußvorrichtung.
Zur erstern gehören vornehmlich die Thürbänder, deren einer Teil an der Wand oder Thüreinfassung,
der andre am Flügel befestigt ist. Während sich das Band bei der Bretterthür von der einfachsten Nutzform, dem glatten langen
Bande, bis zu der reichsten Kunstform, dem geschmiedeten Zierband des Mittelalters, entwickelt hat, zeigt die moderne Thür zumeist
das versteckt angeschlagene, kunstlose, aber praktische Fischband, daneben wohl auch das Scharnierband und das aufgesetzte,
d. h. auf dem Thürflügel sichtbar befestigte, sogen. Schippband.
Schwere Thüren läßt man mit Zapfen in Pfannen gehen, Schiebethüren laufen auf Rollen oder hängen besser in solchen. Thüren,
die nicht in einen Falz schlagen, sondern sich nach zwei Seiten bewegen sollen, sogen.
Pendelthüren, die man namentlich gern für Windfänge verwendet, erhalten für diesen Zweck besonders eingerichtete Bewegungsvorrichtungen,
Scharnier- und Gabelbänder, Rollenpendel u. dgl.
Um die Thüren selbstschließend zu machen, hat man die verschiedensten Thürzuwerfer erfunden.
Sie werden durch Gewichte, Federkraft oder Luftdruck in Wirkung gesetzt. Auch dadurch, daß man die Thür, sei
es durch besondere Vorrichtungen, sei es durch entsprechende Anordnung der Bänder, beim Öffnen zu einer Aufwärtsbewegung
zwingt, bewirkt man ihr selbstthätiges Zufallen. Um das mit der Zuwerfvorkehrung verbundene geräuschvolle Zuschlagen der
Thüren zu verhindern, hat man jene neuerdings mit sogen. Thürzuschlaghinderern verbunden.
Die Zuschlagfeder ist dabei mit einer Hemmvorrichtung verbunden, welche den zusagenden Thürflügel bremst
und verursacht, daß er langsam und ruhig ins Schloß fällt.
Die Vorkehrung besteht darin, daß die kräftige, in ein trommelförmiges Gehäuse eingeschlossene und am Thürrahmen befestigte
Zuschlagfeder a (s. Figur) durch einen Hebel b gelenkförmig mit der Kolbenstange eines mit Glycerin oder
Luft gefüllten Cylinders c verbunden ist, welche die bremsende Wirkung ausübt. Der leicht regulierbare
Apparat hat sich ungemein
eingebürgert. Ein Übelstand, welcher anfangs darin bestand, daß die Vorkehrung ein gewaltsames Schließen der Thür nicht
vertrug, ist neuerdings durch eine Vervollkommnung gehoben, welche in der Einschaltung eines nachgiebigen
Gliedes zwischen Thür und Thürschließer besteht.
Die hauptsächlichste Verschlußvorrichtung der Thür ist das Schloß. Während es im Mittelalter, ähnlich wie die Bänder künstlerisch
reich und trefflich behandelt, der Thür als breites, allerdings oft schwerfälliges Kastenschloß aufgelegt war,
zeigt es heute unter Zurückdrängung der Kunstform einen zu großer Vollkommenheit gebrachten Mechanismus.
Die alten, sogen. deutschen Schnappschlösser sind fast ganz von den französischen Schließschlössern
verdrängt.
Kastenschlösser finden nur noch in einfachster Form und bei untergeordneten Thüren Anwendung, die Schlösser werden meist
eingesteckt, d. h. in die Holzdicke des Thürrahmens eingeschoben. Unter den Sicherheits- oder
Kombinationsschlössern aller erdenklichen Art der Neuzeit sind besonders die Chubschlösser verbreitet.
Zur Vervollständigung der Verschlußvorrichtung treten bei Flügelthüren noch die Riegel, selten als gewöhnliche Schubriegel,
meist als Kanten- oder Basculriegel konstruiert, hinzu. Allereinfachste Verschlußvorkehrungen, wie sie in der Regel nur für
gewöhnliche Bretter- oder Lattenthüren Anwendung finden, sind Kettelhaken, Schubriegel, Vorhängeschloß mit Kramme und
Überwurf u. dgl. m.
Zuziehringe oder -Knöpfe, Zierknöpfe auf den Rahmenkreuzungen, Läutevorrichtungen beim Aufgehen der Thür, Thürklopfer und
bei Glasthüren Schutzgitter aller Art vervollständigen oft den Beschlag oder die Ausrüstung der Thüren.
(Weite) (Kt. Wallis,
Bez. Oestlich Raron).
2479 m. Unbedeutender Passübergang ohne praktischen Nutzen, im verlängerten
NO.-Grat des Giebelhorns (2891 m).
Verbindet das Mettenthal mit den Alpweiden des obern Saflischthales.