Thünen
,
Johann
Heinrich von, hervorragender Nationalökonom, geb. auf dem väterlichen
Gut Kanarienhausen
bei
Jever, studierte
Landwirtschaft und kaufte 1810 das durch ihn berühmt gewordene
Gut Tellow in
Mecklenburg,
[* 2] welches er bis
zu seinem erfolgten
Tod bewirtschaftete. Er führte mit großer Genauigkeit
Buch und Rechnung
über seine
Wirtschaft und gewann auf diesem Weg fruchtbare Schlußfolgerungen über den Einfluß, welchen die
Entfernung vom
Absatzort auf
Intensität der Bewirtschaftung,
Wahl der Fruchtart, überhaupt auf die Art ausüben muß, wie ein
Landgut rationell
zu behandeln ist. In lichtvoller
Weise hat er das unter dem
Namen Thünen
sches
Gesetz bekannt gewordene
Ergebnis derselben in seinem in 3 Teilen (Hamb. 1826,
Rost. 1850 u. 1863) erschienenen Werk »Der isolierte
Staat in Beziehung auf
Landwirtschaft und
Nationalökonomie« (3. Aufl., Berl. 1875) dargelegt. Im 2.
Bande dieses Werkes, welcher
kurz vor seinem
Tod erschien, untersucht er die naturgemäße
Höhe des
Arbeitslohns und kommt zu dem
Resultat:
»Der naturgemäße
Arbeitslohn = ^[ap]«;
diese
Formel schmückt auch seinen Leichenstein. 1847 führte Thünen
auf seinem
Gute das
System der
Gewinnbeteiligung der Arbeiter ein, mit welchem gute Erfolge erzielt wurden.
Vgl.
(Schumacher) »J. H.
v. Thünen
, ein Forscherleben«
(2. Aufl.,
Rost. 1883);