Sie bezeichnet die von derVolksvertretung zu behandelnden Gegenstände
und gibt zugleich in der
Regel eine Darlegung der äußern und innern Verhältnisse des
Staats.
Die Thronrede wird daher zugleich
als
Programm des
Ministeriums, welches ihren
Inhalt zu vertreten hat, angesehen und bei besonderer Veranlassung von der
Kammer
in einer
Adresse beantwortet.
die Rede, welche der Monarch bei Eröffnung der Sitzungen der Landesvertretung, vor dem Thron stehend, von
seinen Ministern und Würdenträgern umgeben, an die versammelten Mitglieder des Landtags oder Parlaments zu halten pflegt.
In dieser Rede werden die zu verhandelnden Gegenstände bezeichnet, bisweilen auch ein kurzer Abriß
des Standes der Staatsverhältnisse und der von dem Fürsten im Einvernehmen mit seinen Ministern befolgten und weiter zu
befolgenden Politik gegeben. Die Thronrede wird daher als ein polit. Programm des Ministeriums angesehen und giebt
der Landesvertretung Gelegenheit, sogleich beim Beginn ihrer Sitzungen sich in der Adresse (s. d.) über ihre
Stellung zu diesem System auszusprechen. In Vertretung des Monarchen kann die Thronrede auch vom Ministerpräsidenten oder einem
andern Mitgliede des Ministeriums im Namen des Monarchen verlesen werden.