Thatsache
,
im allgemeinen das
Resultat jedes Geschehens, also jede Begebenheit, sei sie bloß in den
Naturgesetzen begründet
oder durch die Willensbestimmung des
Menschen herbeigeführt. Im Rechtswesen versteht man unter Thatsache
alles
Geschehene als Grundlage juristischer Wirksamkeit, sei es, daß es sich um den
Erwerb oder um den Verlust oder um die Veränderung
eines
Rechts handelt.