Thatfrage
(Schuldfrage), bei einem
Verbrechen die
Frage, ob der Angeschuldigte der ihm zur
Last gelegten
Handlung schuldig sei oder nicht; im
Gegensatz zur sogen.
Rechtsfrage, d. h. der
Frage, unter welche Bestimmung des
Strafgesetzbuchs
die That zu subsumieren und wie sie zu bestrafen sei. Zur Beantwortung der Thatfrage
werden bei schwereren
Verbrechen
Geschworne zugezogen.
Übrigens spricht man auch bei Privatrechtsstreitigkeiten von der Thatfrage
(Quaestio facti) im
Gegensatz zur
Rechtsfrage
(Quaestio juris), indem man unter der erstern die thatsächliche Feststellung eines Rechtsverhältnisses, unter
der letztern aber die
Frage versteht, welche Rechtsgrundsätze auf jenes
Verhältnis Anwendung finden.