Thatbestand
Thaeter - Thäyingen

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(Corpus oder
Materiale delicti), im
Strafrecht der Inbegriff derjenigen Merkmale, welche den
Begriff einer
strafbaren
Handlung ausmachen. Der
Begriff eines
Verbrechens faßt die Merkmale desselben zusammen, während
der Thatbestand
die Merkmale, aus denen die »That besteht«, einzeln
aufführt.
Subjektiver Thatbestand
, die innere That, das Willensmoment, objektiver Thatbestand
, die äußern thatsächlichen
Merkmale,
¶
mehr
welche zu dem Begriff des Verbrechens gehören; allgemeiner Thatbestand
, die Merkmale eines Verbrechens überhaupt, besonderer Thatbestand
, die
Merkmale einer einzelnen Verbrechensart.
Vgl. Cohn, Die Grundsätze über den Thatbestand
der Verbrechen (Bresl. 1889).