(lat.), Zeugnis. Testimonium integritātis, das Zeugnis, daß das
Aufgebot ohne Einspruch geblieben, so daß der Eingehung der Ehe keine Hindernisse entgegenstehen; Testimonium paupertātis, Armutszeugnis
behufs Erlangung akademischer Stipendien oder des Armenrechts im Prozeß (s. Armutszeugnis); Testimonium maturitātis,
Reifezeugnis für den nach der Universität abgehenden Gymnasiasten. Testimonialĭen erteilt der Bischof der Herkunft oder
des Wohnsitzes dem von einem andern Bischof zu Ordinierenden, um zu bescheinigen, daß Hindernisse für die Vornahme der Weihe
nicht bekannt sind. Testāt, Bescheinigung des akademischen Lehrers für den Studenten über den Besuch
seiner Vorlesungen.