Tertiogenitur
(lat.),
Abfindung, welche dem Drittgebornen oder dessen
Linie nach der Bestimmung mancher fürstlichen
Hausgesetze gewährt wird, meist ein Vermögenskomplex, früher auch zuweilen eine
Entschädigung an Land und Leuten, wie dies
z. B. in dem habsburgischen
Haus der
Fall gewesen ist, dessen
Primogenitur die österreichische
Monarchie, während
die
Sekundogenitur
Toscana, die Tertiogenitur
Modena war.