(lat.), Gebiet, im
MittelalterAmtsbezirk eines mit
Verwaltung der kaiserlichen Hoheitsrechte betrauten
Vasallen; dann, nachdem dergleichen Beamte zu
Landesherren geworden, s. v. w. Landesgebiet im
Gegensatz
zum Reichsgebiet. In der nordamerikanischen
Union versteht man unter Territorium (engl. territory) ein durch den
Kongreß abgegrenztes
Gebiet, welches durch einen vom
Präsidenten ernannten
Gouverneur verwaltet wird. Die gegenwärtig vorhandenen zehn Territorien
(Alaska,
Arizona,
Dakota,
Idaho, Indianerterritorium,
Montana,
Neumexiko,
Utah,
Washington
[* 2] und
Wyoming) gehören nicht zu den
selbständigen
Staaten der
Union. Sie entsenden zu dem
Kongreß einen Abgeordneten, der jedoch nicht stimmberechtigt ist.
(vom lat. terra), Gebiet, Staatsgebiet. Im ehemaligen DeutschenReiche bezeichnete man damit insbesondere
die Gebiete der Landesherren und Reichsstädte im Gegensatz zum «Reich», welches einen unmittelbaren Territorialbesitz
nicht mehr hatte. Das Territorium bildet den räumlichen Machtbereich, innerhalb dessen der Staat die ihm zustehenden Herrschaftsrechte
entfaltet. Innerhalb seines Gebietes bringt er auch über Fremde und über deren Vermögen seine Gewalt wirksam zur Geltung
und unterwirft sie seiner Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltungsthätigkeit («quidquid
est in territorio, est etiam de territorio»). Man nennt diesen Grundsatz bisweilen die Territorialität oder das Territorialprincip.
Es ist nicht richtig, eine Territorialhoheit als einen besondern Bestandteil der Staatsgewalt anzunehmen; die Territorialität
ist vielmehr eine Eigenschaft der letztern. -
In denVereinigten Staaten
[* 4] von Amerika
[* 5] ist Territorium (engl. terrirory, Plural territories) staatsrechtliche Bezeichnung
für ein Gebiet, dem noch nicht die Rechte eines Staates verliehen sind, sondern das durch eine vom Präsidenten ernannte Territorialregierung
verwaltet wird, die über die lokalen
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Angelegenheiten zu entscheiden hat. Außerdem hat jedes Territorium einen Vertreter im Repräsentantenhaus, der über Fragen, die sein
Territorium betreffen, seine Ansicht äußern, aber nicht mitstimmen darf. Die Erhebung eines Territorium zum Staat hängt ganz von dem Ermessen
des Kongresses ab; sie erfolgt durch eine Kongreßakte auf Grund der Billigung der Verfassung des Territorium durch
den Kongreß. Zu den vier bisherigen Territorium: Neumexiko, Arizona, Oklahoma und Alaska, trat 1897 Hawaii. Das erste Territorium war das Nordwestterritorium
(s. d.).