Territorialarmee,
in Frankreich s. v. w. Landwehr.
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in Frankreich s. v. w. Landwehr.
ursprünglich die allgemeine Landesbewaffnung, das Aufgebot aller Wehrfähigen zur Verteidigung des Vaterlandes. Mit Einführung stehender Heere trat diese Bedeutung der Landwehr zurück, erst der zunehmende Bedarf an Streitkräften ließ in den Napoleonischen Kriegen auf sie zurückgreifen. Österreich verstärkte 1805 und 1809 sein Heer durch Landwehr. In Preußen veranlaßte Scharnhorst alsbald nach dem Tilsiter Frieden die Einrichtung einer und diese wurde dann in engste Verbindung mit dem stehenden Heer gebracht.
Preußen stellte 1813 nach dem Waffenstillstand 140 Bataillone, 116 Eskadrons auf. Die Landwehrordnung von 1814 teilte die Landwehr in zwei Aufgebote. Das erste, alle aus dem Heer entlassenen Leute vom 25. bis 32. Lebensjahr enthaltend, war mit 12 Garde- und 104 Provinzial-Landwehrbataillonen, 2 Garde- und 32 Provinzial-Landwehrkavallerieregimentern neben dem stehenden Heer zur Bildung der Feldarmee, das zweite, ebenso stark, die Leute vom 32. bis 40. Lebensjahr enthaltend, zur Besatzung der Festungen bestimmt.
Nach Gründung des Norddeutschen Bundes fiel bei Herabsetzung der Gesamtdienstzeit das zweite Aufgebot der Landwehr weg. Die heute im Deutschen Reich bestehenden Bataillone der Landwehr nehmen die aus dem stehenden Heer entlassenen Wehrpflichtigen vom 27. bis 32. Lebensjahr auf. Die Landwehr der Spezialwaffen ist hauptsächlich für den Festungsdienst bestimmt. Infanterie und Reiterei der Landwehr dienen zu Besatzungszwecken im Innern wie im Ausland auf Etappenstraßen, werden aber auch in Reservedivisionen vor dem Feind verwendet. Auf die Einteilung des Landes in Landwehrbataillonsbezirke ist auch das Ersatzwesen für das Deutsche Reich begründet. Die Organisation der österreichischen Landwehr sowie der ungarischen (Honved) s. Österreich, Heerwesen. Die Landwehr der übrigen Mächte ist mehr oder weniger nach deutschem Vorbild organisiert.
Vgl. Bräuner, Geschichte der preußischen Landwehr (Berl. 1863).