Terrasse
(franz.), wagerecht abgeplattete Erderhöhung oder Erdstufe; insbesondere
im Land- und
Gartenbau Bezeichnung für die treppenförmigen
Absätze zur Kultivierung von Bergabhängen. Jede Terrasse
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bildet eine breite und hohe Stufe, welche sich in horizontaler Richtung über den ganzen Abhang ausdehnt. Die obere Seite der
Stufe ist eine nur wenig nach vorn geneigte Fläche, die vordere Seite (Dossierung) eine nicht ganz senkrecht absteigende Wand,
welche, wenn sie nicht aus natürlichem Fels besteht, durch eine Vormauer oder Rasenverkleidung verwahrt
werden muß. Auch ein plattes Dach
[* 3] an einem Haus oder Turm
[* 4] (Plattform) wird oft als Terrasse
bezeichnet. Über den geographischen Begriff
Terrasse
vgl. Thäler u. Hochgestade.