Termin
(v. lat. terminus
»Grenze«,
Tagfahrt), Zeitpunkt, zu welchem eine bestimmte
Handlung, namentlich
eine Rechtshandlung, vorgenommen werden muß, im
Gegensatz zur
Frist, binnen welcher dies zu geschehen hat.
Die
Folgen der
Versäumnis
eines Termins
, welche den
Ungehorsamen (contumax) treffen, richten sich nach dem in der
Ladung angedrohten Rechtsnachteil.