Temulénz
(lat.), Trunkenheit.
Temulénz
3 Wörter, 31 Zeichen
Temulénz
(lat.), Trunkenheit.
im allgemeinen der durch den Genuß betäubender Stoffe, z. B. Opium, Alkohol, Haschisch, Kumys und andrer gegorner Getränke, auf den Organismus hervorgebrachte abnorme Zustand der Gehirnthätigkeit etc. Für gewöhnlich wird die Trunkenheit erzeugt durch alkoholhaltige (spirituöse) Getränke. Man unterscheidet als den ersten Grad der Trunkenheit den Rausch. Derselbe gibt sich anfangs in einer Steigerung des ganzen Lebensprozesses kund, die sich besonders als eine höhere gemütliche Anregung im Gemeingefühl durch Heiterkeit und Wohlbehagen, raschern Puls, gerötetes Gesicht, [* 3] belebte, glänzende Augen, lebhafte, wechselnde Vorstellungen und leicht zu Gemütsbewegungen sich steigernde Gefühle zu erkennen gibt.
Beim zweiten Grade, der Betrunkenheit (ebrietas), sind alle jene physischen Erscheinungen gesteigert, zuweilen bis zu einer Art von Tobsucht und Zerstörungswut, das Bewußtsein ist getrübt, die Geistesthätigkeiten verwirren sich, und es entsteht Delirium. Als dritten Grad unterscheidet man die sinnlose Besoffenheit, bei der die sensorische Nerventhätigkeit völlig ruht, so daß dem Menschen Bewußtsein, Empfindung und willkürliche Bewegung verloren gehen.
Den zur Gewohnheit gewordenen übermäßigen Genuß spirituöser Getränke bezeichnet man als Trunksucht oder Trunkfälligkeit (ebriositas). Diese hat nach und nach eine dauernde Verderbnis des Bluts, den Alkoholismus oder die Säuferkrankheit, zur Folge. Da das preußische Strafgesetz für Verbrechen, welche im trunkenen Zustand begangen sind, mildernde Umstände bewilligt, so ist es für den Gerichtsarzt wichtig, das Vorhandensein von Trunkenheit zu konstatieren.
Diese Aufgabe erfordert große Vorsicht und Beurteilung des individuellen Falles, da die Menge des genossenen Getränks, welche erforderlich ist, um Trunkenheit zu bedingen, bei verschiedenen Personen äußerst verschieden groß ist. Jedenfalls wird der Nachweis erbracht werden müssen, daß zur Zeit der strafbaren Handlung ein so starker Rausch bestanden hat, daß dadurch das Bewußtsein getrübt und die freie besonnene Aktion aufgehoben worden ist. S. Trunksucht.