Titel
Telegramm
(griech.), aus Amerika [* 3] (1852) stammende Bezeichnung einer telegraphischen Nachricht (sprachlich richtiger Telegraphēm, wie im heutigen Griechenland [* 4] üblich). Man unterscheidet:
1) Telegramm
in offener
Sprache
[* 5] mit allgemein verständlichem
Inhalt in einer gebräuchlichen
Sprache;
2) Telegramm
in verabredeter
Sprache in Wörtern, die
nur für den Eingeweihten einen
Sinn geben. Die
Wörter werden für die internationale
Korrespondenz zugelassenen Wörterbüchern entnommen und bezeichnen oft ganze
Sätze, so daß das Telegramm
sehr
kurz und billig wird;
3) Telegramm
in chiffrierter
Sprache, d. h. aus
Ziffern oder
Buchstaben bestehend, zu deren Deutung ein
Schlüssel nötig ist (s.
Chifferschrift).
Die
Gebühren werden nach einem Einheitssatz für das
Wort berechnet. Größte
Länge eines
Wortes für Telegramm
1)
im europäischen
Verkehr 15, im außereuropäischen
Verkehr 10
Buchstaben, für Telegramm
2) höchstens 10
Buchstaben. Bei Telegramm
3) sind
je 5
Ziffern oder
Buchstaben = ein
Wort. Worttaxe (1889) im innern
Verkehr
Deutschlands
[* 6] 6, für Stadttelegramme
3
Pfennig und im
Verkehr mit
Algerien-Tunis 27,
Belgien
[* 7] 10,
Bosnien-Herzegowina 20,
Bulgarien
[* 8] 25,
Dänemark
[* 9] 10,
Frankreich 15,
Gibraltar
[* 10] 25,
Griechenland mit
Euböa und
Poros 40, griechische
Inseln 45,
Großbritannien
[* 11] 20 (Grundtaxe 40),
Helgoland
[* 12] 15,
Italien
[* 13] 20,
Luxemburg 6,
Malta 40,
Marokko
[* 14] 40,
Montenegro
[* 15] 20,
Niederlande
[* 16] 10,
Norwegen
[* 17] 20,
Österreich-Ungarn
[* 18] 10,
Portugal
[* 19] 25,
Rumänien 20,
Rußland (europäisches und kaukasisches) 25,
Schweden 20,
Schweiz
[* 20] 10,
Serbien 20,
Spanien 25,
Tripolis 105,
Türkei
[* 21] 45
Pfennig.
Dringende Telegramme
(dringend, urgent, D.) werden gegen dreifache
Gebühr vor andern befördert. Bezahlte Antwort (Antwort
bezahlt, réponse payée,
R. P.) wird für zehn
Worte berechnet, man kann aber auch für mehr
Worte und für dringende Antwort
(R. P. D.) bezahlen. Verglichene Telegramme
(Vergleichung, collation, Telegramm C.) werden
von der Ankunftsstelle zurücktelegraphiert,
Gebühr für Vergleichung ein
Viertel der
Gebühr für das Telegramm
Empfangsanzeige (Empfangsanzeige
bezahlt, accuser réception C. R.),
Gebühr gleich Telegramm
von zehn
Worten.
Nachzusendendes Telegramm
(nachzusenden, faire suivre, F. S.) wird innerhalb
Europas
dem Empfänger nachgesandt und
die
Gebühr von letzterm erhoben. Zu vervielfältigendes an mehrere Empfänger in demselben
oder an mehrere
Wohnungen desselben
Empfängers in demselben
Ort.
Gebühr für jede
Abschrift 40
Pf.
Offen zu bestellendes Telegramm
(remettre ouvert,
R. O.) wird unverschlossen
übergeben.
P. P. = poste payée,
Post bezahlt;
X. P. = exprès payé, Eilbote bezahlt. Seetelegramm
(sémaphorique)
für
Schiffe
[* 22] in
See muß Empfänger,
Namen des
Schiffs und der zu benutzenden Seetelegraphenanstalt enthalten.
Berichtigungs- oder Ergänzungstelegramm:
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Stunden nach Empfang, resp. Absendung eines Telegramms kann man Richtigstellung
zweifelhaft erscheinender
Wörter fordern, hat die
Gebühr für die erforderlichen Telegramme zu hinterlegen, erhält dieselbe
aber zurück, wenn Entstellung durch
Schuld des Telegraphendienstes sich ergibt. Die für diese besondern
Telegramme angegebenen Bezeichnungen sind vor das Telegramm zu setzen, sie sind gleich dem
Inhalt des Telegramms gebührenpflichtig,
die
Abkürzungen zählen aber nur als ein
Wort.