dann auch die
Kunst, Geräte und
Möbel
[* 4] unter Berücksichtigung des Verhältnisses der tragenden und getragenen Teile aus
Holz
[* 5] und andern
Materialien zu verfertigen (Möbeltischlerei, Zimmermannskunst, Gefäßbildnerei etc.).
(grch.), der künstlerische Teil der Zimmerei und Tischlerei, die Verfertigung künstlerisch
ausgebildeter Geräte und ihre Verzierung mit Metall, Elfenbein u. s. w.