Teilung
der
Eltern
unter den
Kindern.
Wenn jemand sein Vermögen durch letztwillige
Verfügung nur unter seine
Kinder
verteilt, weitere
Anordnungen aber nicht trifft, insbesondere
die gesetzlichen Erbbruchteile nicht ändert,
so heißt dies im Gemeinen
Rechte divisio parentis inter liberos;
es ist dies eine als Kodicill privilegierte
Verfügung, für
welche viele Landesrechte Formerleichterung oder
Formlosigkeit zulassen.
Gesetzbuch an gilt allgemeines Testamentsrecht.