Teilmaschine
,
Vorrichtung zur Ausführung von
Kreis- oder Längenteilungen, namentlich zur Herstellung
der
Grad- und Längenteilungen an
Meßinstrumenten. Beide haben den zu teilenden
Kreis
[* 2] oder
Stab
[* 3] periodisch um eine genau bestimmte
Strecke zu bewegen und dann durch ein feststehendes sogen. Reißerwerk einen
Strich von bestimmter
Länge auszuführen. Bei
der Kreisteilmaschine
wird nach
Reichenbach
[* 4] die Originalteilung eines Mutterkreises unter Benutzung des
Mikroskops kopiert oder nach
Ramsden der zu teilende
Kreis mit
Schraube und
Schraubenrad gleichmäßig gedreht und in passenden
Momenten durch das Reißerwerk eingeritzt und endlich nach Örtling eine
Kombination beider Prinzipien vorgenommen.
Reichenbachs Prinzip ist genau, aber zeitraubend, das von Ramsden ziemlich ungenau; die Kombination nach Örtling gestattet verhältnismäßig schnelles und genaues Arbeiten.
Vgl.
»Verhandlungen des
Vereins zur Beförderung des
Gewerbfleißes
in
Preußen«,
[* 5] Bd. 29, 1850, S. 133. Bei den Längenteilmaschinen
wird die
Bewegung des auf einem
Schlitten befestigten
Maßstabs in der
Regel durch Mikrometerschraube
[* 6] bewirkt, z. B. die Teilmaschine
von
Gebrüder
Ehrlich in
Dresden
[* 7] und ähnlich die von
Breithaupt in
Kassel.
[* 8]
Bei der Teilmaschine
ohne
Führungsschraube
von Meyerstein in
Göttingen
[* 9] und ähnlich bei der von
Nasmyth wird ein Normalmaßstab zu
Hilfe gezogen, dessen
Teilung gewissermaßen
kopiert werden muß.