(griech.), Inbegriff der Regeln, nach denen bei Ausübung einer Kunst verfahren wird, z. B. Technik der Malerei. Daher
Techniker, Kunstverständiger, einer, der mit der innern Einrichtung, dem Zweck und der Wirksamkeit praktischer Anstalten
vertraut ist, wie z. B. Werkführer von chemischen und andern Fabriken, Münzmeister etc.;
technisch, alles
auf Gewerbe oder auf den materiellen Teil der Künste Bezügliche;
technische Ausdrücke (termini technici), Kunstausdrücke,
die in einzelnen Gebieten der Künste, Gewerbe oder auch der Wissenschaften in
eigentümlicher Bedeutung gebräuchlichen Ausdrücke;
technische Anstalten, s. v. w. polytechnische Schulen.
In der Musik bezeichnet Technik das Mechanische, sozusagen
Handwerksmäßige der Kunst, das, was gelernt werden kann und gelernt werden muß. Man spricht daher sowohl von einer Technik der
Komposition als einer Technik der Exekution, meint indes, wenn man den Ausdruck schlechtweg gebraucht, zumeist die letztere. Zur
Ausbildung in derselben hat man in neuerer Zeit die sogen. technischen Studien aufgebracht, d. h. die Urelemente,
aus denen sich musikalische Phrasen, Passagen, Läufe, Verzierungen etc. zusammensetzen, werden in kleinen Bruchstücken, ohne
Zusammenhang, rein systematisch geübt.
die Gesamtheit der für irgend eine künstlerische Thätigkeit erforderlichen Hilfsmittel und Verfahren.
Bei der engen Verbindung, in welcher im Altertum und noch im Mittelalter Künste und Gewerbe standen, ist es erklärlich, daß
man den Ausdruck Technik gleichmäßig für die künstlerische und für die handwerksmäßige Seite desselben Thätigkeitsgebietes
anwendete. In der neuern Zeit trat der Unterschied zwischen schönen und nützlichen Werken deutlicher
hervor und es schied der auf erstere gerichtete Teil menschlichen Thuns aus dem mit dem Wort Technik verbundenen Sinn gänzlich aus.
Technik im engern Sinn ist hiernach überhaupt der Inbegriff der gewerblichen, auf nützliche Zwecke gerichteten menschlichen Thätigkeiten
und der dabei angewendeten Hilfsmittel.
In der modernen Kunst braucht man den Ausdruck Technik (z. B. Technik der Malerei, Technik des Klavierspiels, Technik des Dramas u. s. w.) lediglich
für die Handfertigkeit, das Geschick in der Benutzung der Mittel zur Herstellung oder Ausführung der Kunstwerke. Techniker
heißt im weitern Sinne jeder, der mit einem Zweige der Technik vertraut ist und die Befugnis zur Ausübung
der diesbezüglichen Thätigkeit besitzt (z. B. Bautechniker, Maschinentechniker, Kulturtechniker);
im engern Sinne bezeichnet «Techniker» den Stand derjenigen Fachleute, die auf Technischen Mittelschulen (s. d.)
mehr
vorgebildet sind, im Gegensatz zum Ingenieur (s. d.), der an einer Technischen Hochschule (s. d.) studiert hat.
Alle technischen Thätigkeiten sind auf folgende Hauptziele gerichtet:
1) auf die Gewinnung der von der Natur gebotenen und für den Menschen verwertbaren Rohmaterialien;
2) auf die Erhöhung des Gebrauchswertes dieser Rohmaterialien und ihre Umformung zu Gebrauchsgegenständen;
3) auf die Herstellung von Bauten für Wohn- (und sonstige Aufenthalts-) und für Verkehrszwecke.
Mit der Gewinnung der Rohmaterialien beschäftigt sich außer dem Bergbau die Land- und Forstwirtschaft, die jedoch im täglichen
Leben nicht zur Technik im engern Sinne gerechnet werden. Das unter 2 genannte Ziel verfolgt die Technologie
(s. d.), in ihrer Ausübung Industrie (s. d.) genannt. Die Errichtung der Gebäude (Hochbauten) für Wohn- und öffentliche
Zwecke ist Aufgabe des Hochbaus (s. d.), während die Errichtung und Unterhaltung der
Verkehrswege den Ingenieurwissenschaften (s.d.) zufällt.
Sowohl bei der Gewinnung und Verarbeitung der Rohmaterialien als auch beim Bau von Hoch- und Verkehrsbauten finden
heutzutage in ausgedehntem Maße Maschinen Verwendung, mit deren Theorie und Bau sich ein besonderer Zweig der Technik, die Maschinenlehre
(s. d.), beschäftigt. Die einzelnen Zweige der Technik werden in besondern
Unterrichtsanstalten gelehrt. (S. Technisches Unterrichtswesen.) -
Vgl. Ernst, Kultur und Technik (Berl. 1888);
Weisbachs Ingenieur
(7. Aufl., von Reuleaux, Braunschw. 1896);
Des Ingenieurs Taschenbuch, hg. vom Akademischen Verein «Hütte» (16. Aufl., Berl.
1896);