(Kt. Glarus).
2106 m. So nennt die Siegfriedkarte das SO.-Ende des aus eozänen Schiefern und Nummulitenkalk
bestehenden
Grates, der sich vom südlichsten der
Bleitstöcke nach SO. erstreckt und die
Bischofalp von der
Embächlialp trennt.
Die Bevölkerung von
Elm bezeichnet jedoch mit dem Namen Taufstein nicht diesen Gratvorsprung, sondern einen höher oben auf dem Grat
sitzenden, aus Verrucano bestehenden, auffälligen kleinen Felsturm.
Durch die Wassertaufe weihte namentlich Johannes der Täufer alle, welche Buße thaten, für das nahe bevorstehende Gottesreich,
und auch Jesus empfing diese im Jordan. Nach seinem Vorbild ließen sich dann seine Gläubigen taufen. In Paulinischen Kreisen
faßte man die Taufe als ein mysteriöses Bad der
[* 3] Wiedergeburt auf und setzte sie mit dem Tod und der AuferstehungChristi in Beziehung, daher man bald in der Taufe eine über das Sinnbild des Unter- und Auftauchens hinausschreitende, geheimnisvolle
Verbindung mit Christum fand.
Weil man sie zugleich als das spezifische Organ der innerlichen Reinigung und Sündenvergebung betrachtete, verschoben viele,
wie KaiserKonstantin, ihre Taufe bis ans Lebensende (procrastinatio baptismi). Erst Augustin aber gab durch seine Lehre
[* 4] von der
Erbsünde der Taufe eine dogmatische Unterlage und bewies ihre absolute Notwendigkeit. Die Erbsünde wird durch sie zwar als Schuld
getilgt, doch bleibt die Fleischeslust noch als »Zunder der Sünde« in dem Getauften.
Die Wiederholung der Taufe war lange eine Streitfrage, besonders mit Bezug auf die Ketzertaufe. Seit dem 3. Jahrh. sprach sich
die Kirche immer bestimmter dahin aus, daß ein auf die Trinität getaufter Ketzer beim Übertritt zur orthodoxen Kirche nicht
wiederum zu taufen sei. Die richtig vollzogene Taufe ist nach katholischer Lehre das die erstmalige Eingießung
übernatürlicher Gerechtigkeit vermittelnde Sakrament. Auch nach den protestantischen symbolischen Büchern gewährt die Taufe Vergebung
der Sünde und Mitteilung des HeiligenGeistes, kann folglich, wenn rechtmäßig vollzogen, an demselben Individuum nicht wiederholt
werden.
Während aber nach der lutherischen Lehre die Taufe durch die wunderbare Wirksamkeit des mit dem Wasser verbundenen
Worts außer der Sündenvergebung auch Wiedergeburt (s. d.), Wiederherstellung der Freiheit des Willens zum Guten und sogar in
Kindern den Glauben wirkt, gilt sie bei Zwingli als Pflichtzeichen und kirchlicher Einweihungsakt, überhaupt in der reformierten
Kirche mehr als Symbol und Unterpfand dafür, daß Gott denen, welche zum Glauben gelangen, die verheißenen
Heilsgüter auch zukommen lassen werde.
Beide Kirchen haben auch die Kindertaufe beibehalten, welche schon seit etwa 200 sporadisch vorgekommen, seit Augustin allmählich
herrschende Sitte geworden war. Weil für dieselbe kein Befehl Christi und der Apostel vorliegt, und weil die Kinder überdies
auch zu dem Glauben, welcher in der Taufe vorausgesetzt ist, nicht befähigt sind, verwarfen die Wiedertäufer
(Mennoniten) dieselbe völlig, indem sie eine Wiederholung der an den Erwachsenen statuierten. Ähnlich weisen auch die
Quäker (s. d.) und die Baptisten (s. d.) Englands und Nordamerikas die Kindertaufe zurück. Dagegen soll nach der Lehre der katholischen
und evangelischen Kirche die Taufe regelmäßig von dem ordinierten Geistlichen verrichtet werden. Nur in
Notfällen soll auch die Laientaufe (Nottaufe) zugelassen werden. Die unter wörtlicher Beziehung auf die drei Personen der
Trinität vorzunehmende Applikation des Wassers¶
mehr
kann Untertauchung (immersio) oder Besprengung (adspersio oder infusio) sein. Der erstere Taufmodus ist bis in das 12. Jahrh.
üblich gewesen und findet noch jetzt in der morgenländischen Kirche statt. Der Exorzismus (s. d.) ist in der protestantischen
Kirche nicht überall abgeschafft worden. In der alten Kirche wurde die Taufe in den Kathedralkirchen vorgenommen,
welche besondere Taufkapellen (Baptisterien) hatten. Nachdem aber die Bischöfe sich nur noch die Konfirmation oder Firmung
(s. d.) ausschließlich vorbehalten hatten, die Verrichtung der Taufe dagegen
den Presbytern zugewiesen worden war, brachte man in jeder KircheTaufsteine an. Später wurden Haustaufen üblich, mehr noch
bei den Lutheranern als bei den Katholiken.
Bei der Taufe findet nach
Luk. 1,59; 2,21,.
wie bei der jüdischen Beschneidung, eine Namengebung statt. Wo sich Staat und Kirche nicht in der Weise der modernen Gesetzgebung
auseinander gesetzt haben, erscheint die Taufe als notwendige Handlung und kann daher auch gegen den Willen der Eltern erfolgen;
die formellen Auszüge daraus
(Taufzeugnisse) gelten als öffentliche Urkunden.
Vgl. Höfling, Das Sakrament der Taufe (Erlang. 1846-48, 2 Bde.).
Zur Taufe diente in den Kirchen ursprünglich ein Bassin mit Wasser, in welchem der Täufling untergetaucht wurde. An seine Stelle
trat später der Taufstein, ein Becken aus Stein auf hohem Ständer, mit symbolischen Figuren oder auf die Taufe bezüglichen Darstellungen,
bisweilen auch von Figuren (den vier Flüssen des Paradieses, Löwen
[* 6] u. a.) getragen. Solcher Taufsteine sind noch viele aus romanischer
Zeit erhalten. In die Vertiefungen der Steine ließ man seit dem 11. Jahrh. metallene Becken ein, zu denen
sich später metallene Deckel gesellten, die ebenfalls mit bildlichen Darstellungen verziert waren und durch Ketten emporgezogen
oder durch Arme fortbewegt wurden, wenn Taufen vollzogen wurden. In spätgotischer Zeit wurden über die Taufsteine bisweilen
Baldachine angebracht. In neuerer Zeit (seit dem 17. Jahrh.) sind
die Taufbrunnen außer Gebrauch gekommen, und an ihre Stelle sind Taufschüsseln und Taufkannen getreten.