Taufe
(griech. Baptisma, Baptismus), das Sakrament, durch welches der Täufling mittels Untertauchung oder Besprengung mit Wasser in die christliche Kirche aufgenommen wird. Heilige Waschungen findet man fast bei allen alten orientalischen Völkern (s. Reinigungen) und Spuren von feierlicher Lustration neben der Beschneidung auch bei den Juden (s. Proselyt), welchen die körperliche, sogen. levitische Reinheit als das Symbol, ja Surrogat der innern Reinheit galt.
Bad (Geschichte des Ba

* 2
Bad (Geschichte des Badewesens).
Durch die Wassertaufe
weihte namentlich
Johannes der Täufer alle, welche
Buße thaten, für das nahe bevorstehende Gottesreich,
und auch
Jesus empfing diese im
Jordan. Nach seinem Vorbild ließen sich dann seine Gläubigen taufen.
In Paulinischen
Kreisen
faßte man die Taufe
als ein mysteriöses
Bad der
[* 2]
Wiedergeburt auf und setzte sie mit dem
Tod und der
Auferstehung
Christi in Beziehung, daher man bald in der Taufe
eine über das
Sinnbild des Unter- und Auftauchens hinausschreitende, geheimnisvolle
Verbindung mit Christum fand.
Weil man sie zugleich als das spezifische
Organ der innerlichen
Reinigung und
Sündenvergebung betrachtete, verschoben viele,
wie
Kaiser
Konstantin, ihre Taufe
bis ans Lebensende (procrastinatio baptismi). Erst
Augustin aber gab durch seine
Lehre
[* 3] von der
Erbsünde der Taufe
eine dogmatische Unterlage und bewies ihre absolute
Notwendigkeit. Die
Erbsünde wird durch sie zwar als
Schuld
getilgt, doch bleibt die Fleischeslust noch als »Zunder der
Sünde« in dem Getauften.
Die Wiederholung der Taufe
war lange eine Streitfrage, besonders mit Bezug auf die
Ketzertaufe. Seit dem 3. Jahrh. sprach sich
die
Kirche immer bestimmter dahin aus, daß ein auf die
Trinität getaufter
Ketzer beim Übertritt zur orthodoxen
Kirche nicht
wiederum zu taufen
sei. Die richtig vollzogene Taufe ist nach katholischer
Lehre das die erstmalige
Eingießung
übernatürlicher
Gerechtigkeit vermittelnde
Sakrament. Auch nach den protestantischen symbolischen
Büchern gewährt die Taufe
Vergebung
der
Sünde und Mitteilung des
Heiligen
Geistes, kann folglich, wenn rechtmäßig vollzogen, an demselben
Individuum nicht wiederholt
werden.
Während aber nach der lutherischen
Lehre die Taufe
durch die wunderbare Wirksamkeit des mit dem
Wasser verbundenen
Worts außer der
Sündenvergebung auch
Wiedergeburt (s. d.), Wiederherstellung der
Freiheit des
Willens zum
Guten und sogar in
Kindern den
Glauben wirkt, gilt sie bei
Zwingli als Pflichtzeichen und kirchlicher Einweihungsakt, überhaupt in der reformierten
Kirche mehr als
Symbol und Unterpfand dafür, daß Gott denen, welche zum
Glauben gelangen, die verheißenen
Heilsgüter auch zukommen lassen werde.
Taufe eines Schiffs -

* 4
Seite 15.546.
Beide
Kirchen haben auch die Kindertaufe
beibehalten, welche schon seit etwa 200 sporadisch vorgekommen, seit
Augustin allmählich
herrschende
Sitte geworden war. Weil für dieselbe kein Befehl
Christi und der
Apostel vorliegt, und weil die
Kinder überdies
auch zu dem
Glauben, welcher in der Taufe
vorausgesetzt ist, nicht befähigt sind, verwarfen die
Wiedertäufer
(Mennoniten) dieselbe völlig, indem sie eine Wiederholung der an den Erwachsenen statuierten. Ähnlich weisen auch die
Quäker (s. d.) und die
Baptisten (s. d.)
Englands und
Nordamerikas die Kindertaufe
zurück. Dagegen soll nach der
Lehre der katholischen
und evangelischen
Kirche die Taufe
regelmäßig von dem ordinierten
Geistlichen verrichtet werden. Nur in
Notfällen soll auch die Laientaufe
(Nottaufe) zugelassen werden. Die unter wörtlicher Beziehung auf die drei
Personen der
Trinität vorzunehmende
Applikation des
Wassers
¶
mehr
kann Untertauchung (immersio) oder Besprengung (adspersio oder infusio) sein. Der erstere Taufmodus ist bis in das 12. Jahrh.
üblich gewesen und findet noch jetzt in der morgenländischen Kirche statt. Der Exorzismus (s. d.) ist in der protestantischen
Kirche nicht überall abgeschafft worden. In der alten Kirche wurde die Taufe
in den Kathedralkirchen vorgenommen,
welche besondere Taufkapellen (Baptisterien) hatten. Nachdem aber die Bischöfe sich nur noch die Konfirmation oder Firmung
(s. d.) ausschließlich vorbehalten hatten, die Verrichtung der Taufe
dagegen
den Presbytern zugewiesen worden war, brachte man in jeder Kirche Taufsteine an. Später wurden Haustaufen üblich, mehr noch
bei den Lutheranern als bei den Katholiken.
Bei der Taufe findet nach Luk. 1,59; 2,21,. wie bei der jüdischen Beschneidung, eine Namengebung statt. Wo sich Staat und Kirche nicht in der Weise der modernen Gesetzgebung auseinander gesetzt haben, erscheint die Taufe als notwendige Handlung und kann daher auch gegen den Willen der Eltern erfolgen;
über die Taufe selbst muß der Geistliche ein Register führen (s. Kirchenbuch);
die formellen Auszüge daraus (Taufzeugnisse) gelten als öffentliche Urkunden.
Vgl. Höfling, Das Sakrament der Taufe (Erlang. 1846-48, 2 Bde.).
Zur Taufe diente in den Kirchen ursprünglich ein Bassin mit Wasser, in welchem der Täufling untergetaucht wurde. An seine Stelle trat später der Taufstein, ein Becken aus Stein auf hohem Ständer, mit symbolischen Figuren oder auf die Taufe bezüglichen Darstellungen, bisweilen auch von Figuren (den vier Flüssen des Paradieses, Löwen [* 5] u. a.) getragen. Solcher Taufsteine sind noch viele aus romanischer Zeit erhalten. In die Vertiefungen der Steine ließ man seit dem 11. Jahrh. metallene Becken ein, zu denen sich später metallene Deckel gesellten, die ebenfalls mit bildlichen Darstellungen verziert waren und durch Ketten emporgezogen oder durch Arme fortbewegt wurden, wenn Taufen vollzogen wurden. In spätgotischer Zeit wurden über die Taufsteine bisweilen Baldachine angebracht. In neuerer Zeit (seit dem 17. Jahrh.) sind die Taufbrunnen außer Gebrauch gekommen, und an ihre Stelle sind Taufschüsseln und Taufkannen getreten.