Taschenbuch,
Name solcher Bücher, die in kleiner und handlicher Gestalt einen leicht unterhaltenden Inhalt einschließen oder für irgend einen bestimmten praktischen Zweck die nötigsten Anweisungen kurz zusammenfassen. Gewöhnlich führen jährlich erscheinende Werkchen diesen Titel und schließen sich dadurch gewissermaßen der Kalenderlitteratur an (s. Almanach). Zu erwähnen sind von zahlreichen ähnlichen Unternehmungen im letzten Viertel des 18. Jahrh. besonders die von Goethe und Schiller unter verschiedenen Titeln herausgegebenen in denen viele ihrer bedeutendsten Werke zuerst erschienen. Seit 1815 etwa bemächtigte sich die Novellistik der Taschenbuch, und bis in die dreißiger Jahre erschienen die Taschenbuch von Clauren, Tromlitz u. a., unter denen nur die «Urania» (Lpz. 1810-48) eine bedeutendere litterar. Stellung einnahm. Frühzeitig aber begannen auch die ernstern Wissenschaften ihre Resultate in allgemein ansprechender Form durch Taschenbuch zu verbreiten. Dahin gehören: das Taschenbuch für vaterländische Geschichte, gegründet von Hormayr (1812-57); das von F. von Raumer herausgegebene Historische Taschenbuch (seit 1830; 1871-80 hg. von W. H. Riehl, 1880-92 von Maurenbrecher); Prutz' Litterarhistorisches Taschenbuch (1843-48) u. a. m. Auch giebt es Taschenbuch für Ärzte, Botaniker, Jäger, Ingenieure u. a.
Über die Genealogischen Taschenbücher s. d.