Tarif
(Wort arab. Ursprungs), ein Verzeichnis der Preissätze für bestimmte
Lieferungen und Leistungen und zwar namentlich auch solche öffentlich-rechtlicher Art, wie z. B.
der Zollsätze für aus dem
Auslande eingeführte zollpflichtige Waren (Zolltarif
, s. d.);
der
Steuersätze für Gegenstände,
die einer
Verbrauchs- oder Verkehrssteuer unterliegen (Steuertarif
, Stempeltarif u. s. w.);
der Vergütungssätze für Versendung
von
Briefen und Waren mit der Post (Posttarif
, Portotarif);
für den
Transport auf Eisenbahnen (Eisenbahntarif
)
oder Schiffen (Schiffstarif
), möge es sich hierbei um den
Transport von
Personen (Personentarif
), oder von
Reisegepäck
(Gepäcktarif),
oder von
Gütern des Warenverkehrs (Gütertarif
) handeln (s. Eisenbahntarife
);
ferner der Preissätze, zu denen fremde Münzen
[* 2] an öffentlichen
Kassen oder bei
Banken angenommen werden (Münztarif
);
der zwischen
Arbeitgebern und
Arbeitnehmern
vereinbarten Löhne (Lohntarif
) u. s. w.
Tarifieren heißt die
Sätze bestimmen, welche im einzelnen Falle nach dem in Anwendung
zu kommen haben.