(ital., ursprünglich arab., Abzug), das Gewicht der Umhüllung (Kiste, Faß etc.) verpackter Waren. Der Unterschied
zwischen Gesamtgewicht und Tara ist das reine oder Nettogewicht der Ware. Reine oder Nettotara ist die durch
besondere Wägung eines jeden Stücks ermittelte und in Abzug gebrachte Tara; usanzmäßige, usuelle Tara. (Uso- oder Usanztara)
ist die durch Herkommen bestimmte Tara, insbesondere bei den über See bezogenen Kolonialwaren, für welche das Bruttogewicht
berechnet und als Gewichtsvergütung für die Tara ein durch bestimmtes Prozent (daher auch Prozenttara) als Abzug
an der Kaufsumme verstattet wird.
Hierher gehört auch die gesetzliche Tara des Zollwesens, welches, um das Tarieren und die oft unthunliche Abnahme der Umhüllung
zu ersparen, feststehende, nach Art der Gegenstände und der Verpackungsweise bestimmte Tarasätze (Zolltara) vom Bruttogewicht
der zollpflichtigen Ware in Abzug bringen läßt. Supertara oder Sopratara ist die an manchen Orten neben
der gewöhnlichen Tara vorkommende besondere Vergütung auf das Gewicht. Reduzierte Tara, die Tara, welche aus der am Orte der Verpackung
festgesetzten Originaltara nach einem usanzmäßigen Verhältnis in das Gewicht des Bestimmungsortes umgerechnet wurde. Tarieren
heißt das Abwägen der Warenumhüllung zum Behuf der Taraermittelung.
Hügel inmitten der irischen Grafschaft Meath, 10 km südsüdöstlich von Navan.
Auf ihm stand
der Palast (Teaghmor) der alten Könige von Irland, und hier versammelte sich 554 das letzte Parlament unter König Diarmid.
O'Connell hielt hier 1843 eine große Volksversammlung ab.
Kreisstadt im asiatisch-russ. Gouvernement Tobolsk, an der Mündung der Tara in den Irtisch,
mit (1885) 8654 Einw., welche Handel mit Talg, Häuten, Pelzwerk, Getreide und Butter treiben.
(ital., d. h. der Abgang), das Gewicht der äußern
Umhüllung (Sack, Faß, Kiste u. s. w.) einer verpackten Ware. Durch Abzug der Tara vom Bruttogewicht (s. Brutto) einer Ware
erhält man das in der Regel für die Wertberechnung oder Verzollung maßgebende Nettogewicht (s.
Netto) derselben. Der Bequemlichkeit halber wird die Tara gewöhnlich nach einem durch Usanz feststehenden Satze (Uso- oder Usanztara)
berechnet und zwar entweder so, daß für jedes Stück (Collo) ein fester Satz, z. B. 1 kg für jeden Sack, angenommen wird
(sog. Collitara), oder daß sie in einem bestimmten Prozentsatz vom Bruttogewicht
ausgedrückt ist (daher Prozenttara).
Letzteres ist namentlich bei der Zolltara, d. i. den für die Verzollung maßgebenden, gesetzlich normierten Tarasätzen der
Fall. Wird die Tara genau ermittelt, so nennt man sie Nettotara. Von einer Durchschnittstara spricht man, wenn die
aus dem Gewicht einer Anzahl von Umhüllungen durchschnittlich berechnet ist. An einigen Handelsplätzen
ist außer der gewöhnlichen Tara noch eine Supertara (Sopratara) üblich, welche als eine Art von Gutgewicht (s. d.) aufgefaßt
werden kann. Tarieren heißt das Abwägen der Warenumhüllungen behufs der Taraermittelung. Das Wort Tara stammt aus dem Arabischen
und ist durch die Italiener in die neuern abendländ. Sprachen gelangt.