Tara
(ital., ursprünglich arab., Abzug), das
Gewicht der Umhüllung
(Kiste,
Faß
[* 2] etc.) verpackter
Waren. Der Unterschied
zwischen Gesamtgewicht und Tara
ist das reine oder Nettogewicht der
Ware.
Reine oder Nettotara
ist die durch
besondere Wägung eines jeden
Stücks ermittelte und in Abzug gebrachte Tara;
usanzmäßige, usuelle Tara.
(Uso- oder Usanztara
)
ist die durch Herkommen bestimmte Tara
, insbesondere bei den über
See bezogenen
Kolonialwaren, für welche das Bruttogewicht
berechnet und als Gewichtsvergütung für die Tara
ein durch bestimmtes
Prozent (daher auch
Prozenttara) als Abzug
an der Kaufsumme verstattet wird.
Hierher gehört auch die gesetzliche Tara
des Zollwesens, welches, um das
Tarieren und die oft unthunliche Abnahme der Umhüllung
zu ersparen, feststehende, nach Art der Gegenstände und der Verpackungsweise bestimmte Tara
sätze (Zolltara
) vom Bruttogewicht
der zollpflichtigen
Ware in Abzug bringen läßt.
Supertara oder
Sopratara ist die an manchen
Orten neben
der gewöhnlichen Tara
vorkommende besondere Vergütung auf das
Gewicht. Reduzierte Tara, die Tara, welche aus der am
Orte der
Verpackung
festgesetzten Originaltara nach einem usanzmäßigen
Verhältnis in das
Gewicht des Bestimmungsortes umgerechnet wurde.
Tarieren
heißt das Abwägen der Warenumhüllung zum Behuf der Taraermittelung.