Tansimat,
s. Tanzimat.
76 Wörter, 648 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
s. Tanzimat.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
(Tanzimat, arab., «Anordnungen»), in der Türkei die durch den Hatt-i-Scherif von Gül-haneh (s. Osmanisches Reich, Geschichte) 1840 eingeleitete reformatorische Gesetzgebung, durch die der Sultan Abd ul-Medschid seinem früher unbeschränkten Rechte über Leben und Eigentum seiner Beamten entsagte, ferner die Ministerialressorts festgestellt, die civilrechtliche Gleichheit aller Unterthanen ohne Unterschied der Religion ausgesprochen, das Finanz-, Justiz- und Heerwesen reorganisiert sowie auch die unbedingte Religionsfreiheit und die staatsrechtliche Gleichheit der Rajah und Mohammedaner proklamiert wurde.
(Tansimat, arab.), s. v. w. Anordnungen; besonders die auf den Hattischerif (s. d.) von Gülhane sich gründenden organischen Gesetze, welche als Norm für die Regierung des türkischen Reichs vom Sultan Abd ul Medschid 1844 veröffentlicht wurden. Sie betreffen namentlich auch die Stellung der christlichen Unterthanen der Pforte, wurden aber nie ernstlich durchgeführt. Infolge der Reformverpflichtungen, welche die Pforte nach Ausbruch des Krimkriegs ihren europäischen Bundesgenossen gegenüber eingehen mußte, erließ der Sultan 7. Sept. 1854 eine neue Verordnung, in welcher nicht allein die vollständige Durchführung der Tanzimat befohlen, sondern zu diesem Behuf auch eine besondere Kommission niedergesetzt ward. Allgemeiner versteht das türkische Volk unter Tanzimat überhaupt Neuerungen.