Talion
(lat.), Vergeltung einer Handlung durch eine gleiche; daher Jus talionis, das Recht der Wiedervergeltung; Poena talionis, die Strafe der Vergeltung, die in den ältern germanischen Rechten sowie bei den Griechen und Römern üblich war.
219 Wörter, 1'521 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(lat.), Vergeltung einer Handlung durch eine gleiche; daher Jus talionis, das Recht der Wiedervergeltung; Poena talionis, die Strafe der Vergeltung, die in den ältern germanischen Rechten sowie bei den Griechen und Römern üblich war.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
(lat. talĭo), das Verhältnis des Thuns und Leidens, des Empfangens und Leistens, vermöge dessen sich beides untereinander ausgleicht, also die Vergeltung, die sich ebenso als Lohn wie als Strafe darstellt. Jus talionis heißt das Recht der Wiedervergeltung mit einem dem Verbrechen gleichen, und möglichst gleichartigen Übel, poena talionis die nach diesem Princip verhängte Strafe. Geschichtlich tritt diese Form der vergeltenden Gerechtigkeit schon bei den alten Juden und bei den alten Griechen auf: «Auge um Auge, Zahn um Zahn»; sie macht sich aber auch später, auch heute noch als Argument für die Rechtfertigung der Todesstrafe geltend. Einen psychol. Hintergrund hat sie in dem Durst des Verletzten und seiner Familie nach Rache. So erhält sie sich als Blutrache (s. d.) bei leidenschaftlichen Völkern mit nicht völlig geordneten polit. Verhältnissen. Wo der Staat die ausübende Gerechtigkeit allein in Anspruch nimmt, wird diese rohe Talion von der fortschreitenden Bildung zur Seite geschoben. Denn die sittliche Gerechtigkeit mißt nicht bloß nach der äußern That, sondern nach dem Grade der Schuld. Die Bestrafung mit einem gleichartigen Übel ist überdies undurchführbar, und verletzt, wo sie ausführbar ist, meistens das menschliche Gefühl.