Taktstrich
,
s. Takt.
Taktstrich
3 Wörter, 21 Zeichen
Taktstrich,
s. Takt.
(ital. Tempo, franz. Mesure), die nach bestimmten Verhältnissen abgemessene Bewegung der Töne und Tonverbindungen in der Zeit. Der Takt zerfällt in Taktteile, die hinsichtlich der Zahl je nach der Taktordnung verschieden sind, immer aber dazu dienen, die verschiedenen Töne, Tonfiguren etc. nach der Zeit zu messen. Die nächste Unterabteilung der Taktteile sind die Taktglieder, wie z. B. im Zweivierteltakt die Viertelnoten Taktteile, die Achtelnoten Taktglieder sind.
Der Anzahl der Taktteile nach unterscheidet man zunächst eine zweiteilige und eine dreiteilige (gerade und ungerade) Taktordnung. Beide sind einfache Taktordnungen. Durch Zusammenziehung von je zwei Abschnitten der zweiteiligen entsteht die vierteilige, durch Zusammenziehung von je zwei Abschnitten der dreiteiligen die sechsteilige Taktordnung. Werden je drei Abschnitte der dreiteiligen Ordnung zusammengezogen, so entsteht die neunteilige und durch Zusammenziehung von vier Abschnitten der dreiteiligen die zwölfteilige Taktordnung.
Sämtliche Taktordnungen von der vierteiligen an heißen zusammengesetzter Takt. Durch den Accent erhalten die Taktteile verschiedenen innern Wert. Hiernach unterscheidet man gute oder schwere Taktteile, welche den Accent haben (Thesis, Niederschlag), und schlechte oder leichte Taktteile, welche den Accent nicht haben (Arsis, Aufschlag). Aus der obigen Entwickelung der Taktordnungen ergibt sich, daß in der zweiteiligen und dreiteiligen der 1., in der vierteiligen der 1. und 3. Taktteil, in der sechsteiligen das 1. und 4., in der neunteiligen das 1., 4. und 7. und in der zwölfteiligen das 1., 4., 7. und 10. Taktglied den Accent haben müssen.
Die Taktnoten zweiteiliger Ordnung sind: der Zweizweiteltakt (kleiner Allabrevetakt), dessen zwei Taktteile aus halben Noten bestehen und nur durch 2/2 bezeichnet werden;
der Zweivierteltakt (2/4) und der Zweiachteltakt (2/8).
Die dreiteilige Ordnung enthält den Dreizweitel- (3/2), den Dreiviertel- (¾) und den Dreiachteltakt (3/8). Der vierteiligen Taktordnung gehören der Vierzweiteltakt (großer Allabrevetakt), bezeichnet durch (2/1), 2,2, der Viervierteltakt (gewöhnlich durch C bezeichnet) und der Vierachteltakt (4/8) an. In der sechsteiligen Ordnung sind der Sechsviertel- (6/4), Sechsachtel- (6/8) und der Sechssechzehnteltakt (6/16) zu nennen. Die neunteilige Ordnung enthält den Neunachteltakt (9/8), die zwölfteilige den Zwölfachteltakt (12/8) und den Zwölfsechzehnteltakt (12/16). Die jedesmalige Taktart wird mit den betreffenden Zeichen oder Ziffern, Taktzeichen genannt, am Anfang des Tonstücks bemerkt.
Die Taktarten mit einer geraden Anzahl von Taktteilen nennt man gerade, die mit einer ungeraden Anzahl von Taktteilen ungerade Taktarten (Tripeltakt). Die durch den im Rhythmus gebildeten Abschnitte scheidet man durch die Taktstriche, welche das Liniensystem senkrecht durchschneiden. Im psychologischen Sinn bezeichnet Takt das verständige Gefühl des Richtigen und Schicklichen oder die Fähigkeit, aus bloß äußerer Aufeinanderfolge rasch das innerlich wirklich Zusammengehörige zu erraten und passend anzuwenden, eine Eigenschaft, welche besonders dem Frauengeschlecht eigen ist und als »scheinbare Einfalt« sich von dieser durch Verständigkeit, vom wirklichen Verstande dagegen durch die Bewußtlosigkeit unterscheidet.