Takt
(ital.
Tempo, franz. Mesure), die nach bestimmten Verhältnissen abgemessene
Bewegung der
Töne und Tonverbindungen
in der Zeit. Der Takt
zerfällt in Taktteile, die hinsichtlich der Zahl je nach der Taktordnung verschieden sind,
immer aber dazu dienen, die verschiedenen
Töne, Tonfiguren etc. nach der Zeit zu messen. Die nächste
Unterabteilung der Takt
teile sind die Taktglieder, wie z. B. im Zweivierteltakt
die
Viertelnoten Takt
teile, die Achtelnoten
Takt
glieder sind.
Der Anzahl der Takt
teile nach unterscheidet man zunächst eine zweiteilige und eine dreiteilige (gerade und ungerade) Taktordnung.
Beide sind einfache Takt
ordnungen. Durch Zusammenziehung von je zwei
Abschnitten der zweiteiligen entsteht die vierteilige,
durch Zusammenziehung von je zwei
Abschnitten der dreiteiligen die sechsteilige Takt
ordnung.
Werden je
drei
Abschnitte der dreiteiligen
Ordnung zusammengezogen, so entsteht die neunteilige und durch Zusammenziehung von vier
Abschnitten
der dreiteiligen die zwölfteilige Takt
ordnung.
Sämtliche Takt
ordnungen von der vierteiligen an heißen zusammengesetzter Takt. Durch den
Accent erhalten die Takt
teile verschiedenen
innern Wert. Hiernach unterscheidet man gute oder schwere Takt
teile, welche den
Accent haben
(Thesis,
Niederschlag),
und schlechte oder leichte Takt
teile, welche den
Accent nicht haben
(Arsis,
Aufschlag). Aus der obigen
Entwickelung der Takt
ordnungen
ergibt sich, daß in der zweiteiligen und dreiteiligen der 1., in der vierteiligen der 1. und 3. Taktteil
, in der
sechsteiligen das 1. und 4., in der neunteiligen das 1., 4. und 7. und in der zwölfteiligen das 1., 4., 7. und 10. Takt
glied
den
Accent haben müssen.
Die Takt
noten zweiteiliger
Ordnung sind: der Zweizweiteltakt
(kleiner Allabrevetakt), dessen zwei Taktteile aus halben
Noten
bestehen und nur durch 2/2 bezeichnet werden;
der Zweivierteltakt (2/4) und der Zweiachteltakt (2/8).
Die dreiteilige Ordnung enthält den Dreizweitel- (3/2), den Dreiviertel- (¾) und den Dreiachteltakt (3/8). Der vierteiligen Taktordnung gehören der Vierzweiteltakt (großer Allabrevetakt), bezeichnet durch (2/1), 2,2, der Viervierteltakt (gewöhnlich durch C bezeichnet) und der Vierachteltakt (4/8) an. In der sechsteiligen Ordnung sind der Sechsviertel- (6/4), Sechsachtel- (6/8) und der Sechssechzehnteltakt (6/16) zu nennen. Die neunteilige Ordnung enthält den Neunachteltakt (9/8), die zwölfteilige den Zwölfachteltakt (12/8) und den Zwölfsechzehnteltakt (12/16). Die jedesmalige Taktart wird mit den betreffenden Zeichen oder Ziffern, Taktzeichen genannt, am Anfang des Tonstücks bemerkt.
Die Taktarten mit einer geraden Anzahl von Taktteilen nennt man gerade, die mit einer ungeraden Anzahl von Taktteilen ungerade Taktarten (Tripeltakt). Die durch den im Rhythmus gebildeten Abschnitte scheidet man durch die Taktstriche, welche das Liniensystem senkrecht durchschneiden. Im psychologischen Sinn bezeichnet Takt das verständige Gefühl des Richtigen und Schicklichen oder die Fähigkeit, aus bloß äußerer Aufeinanderfolge rasch das innerlich wirklich Zusammengehörige zu erraten und passend anzuwenden, eine Eigenschaft, welche besonders dem Frauengeschlecht eigen ist und als »scheinbare Einfalt« sich von dieser durch Verständigkeit, vom wirklichen Verstande dagegen durch die Bewußtlosigkeit unterscheidet.