Takelage
(spr. -ahsche), Takelung, [* 2] Takelwerk oder Gut (Taugut), das gesamte Tauwerk (s. d.), das zu den Masten, Rahen und Segeln eines Schiffs gehört.
Daher die
Ausdrücke takeln (auftakeln) und abtakeln, d.h. die Takelage
auf- oder abrüsten. In
erweitertem
Sinne versteht man unter Takelage
auch die Anzahl und
Anordnung der
Masten und Segel eines Schiffs.
(S. auch Laufendes Gut.)