früher
Tagleistung genannt, die Versammlung der Gesandten der schweiz. Kantone (Stände) zur Aufrechthaltung
ihres Schutz- und Trutzbündnisses und zur Besorgung sonstiger gemeinschaftlicher Angelegenheiten, analog
dem ehemaligen DeutschenBundestage. Die Tagsatzung versammelte sich bald da, bald dort. Seit der Reformation wurden öfters besondere
katholische in Luzern,
[* 6] sowie reformierte in Aarau
[* 7] gehalten; für die allgemeinen war im 16. und 17. Jahrh. meist Baden, im 18. Frauenfeld
der Versammlungsort.
Die helvet. Einheitsverfassung von 1798 beseitigte die Tagsatzung und setzte an ihre Stelle einen Senat und einen
GroßenRat; die Mediationsakte von 1803 stellte sie mit erweiterten Kompetenzen wieder her und bestimmte Freiburg,
[* 8] Bern,
[* 9] Solothurn,
[* 10] Basel,
[* 11] Zürich
und Luzern
zu Versammlungs-
und Vororten. Durch die Bundesakte vom endlich wurde die Zahl der Vororte auf drei beschränkt
und die Tagsatzung versammelte sich, alle zwei Jahre wechselnd, zu Zürich,
Bern
und Luzern.
Dieser Zustand dauerte bis zur Beseitigung
der Tagsatzung durch die Verfassung vom (S. Schweiz [Geschichte].)