Tagesordnung,
bei beratenden und beschließenden Versammlungen das Verzeichnis und die Reihenfolge der zur Beratung kommenden Gegenstände, welche für die jeweiligen Sitzungen im voraus auf- und festzustellen sind;
daher heißt zur Tagesordnung übergehen s. v. w. auf einen Antrag etc. nicht weiter eingehen.
Geschieht dies unter der Angabe von Gründen, so spricht man von einer motivierten Tagesordnung, welche als eine mildere Form der Ablehnung eines Antrags gilt.