Tagesordnung
,
bei beratenden und beschließenden Versammlungen das Verzeichnis und die Reihenfolge der zur Beratung kommenden Gegenstände, welche für die jeweiligen Sitzungen im voraus auf- und festzustellen sind;
daher
heißt zur Tagesordnung
übergehen s. v. w. auf einen
Antrag etc. nicht weiter eingehen.
Geschieht dies unter der Angabe von
Gründen,
so spricht man von einer motivierten Tagesordnung
, welche als eine mildere Form der
Ablehnung eines
Antrags gilt.