Tægermoos
oder Tegermoos (Kt. Thurgau, Bez. Kreuzlingen, Gem. Tägerwilen). 403-405 m. So heisst die Ebene w. der Stadt Konstanz, die sich dem Rhein bis zu seiner Mündung in den Untersee entlang zieht. Sie ist von jeher Bürgergut der Stadt Konstanz. Der höher gelegene Teil wird als Pflanzland unter die Bürger verteilt und verpachtet, der tiefer gelegene ist Schilfboden und Streuland. Da die Landesgrenze der Schweiz seit dem Schwabenkrieg bis an die Stadtmauern von Konstanz reicht, liegt der ganze Komplex des Tägermooses auf Schweizergebiet. Es war im Laufe der Zeit zu verschiedenen Malen der Gegenstand von Grenzstreitigkeiten. Im September 1633 unternahm der schwedische General Horn vom Tägermoos aus die Belagerung von Konstanz, musste sich aber auf das höher gelegene Terrain von Kreuzlingen zurückziehen; da sich die Laufgräben alsbald mit Wasser füllten.
Bis 1798 besass Konstanz die niedere Gerichtsbarkeit auf dem Tägermoos. Ein langer Streit entspann sich um das Tägermoos 1817-1831 zwischen den beidseitigen Regierungen, da Konstanz Rechte beanspruchte, welche die Schweiz nicht zugeben konnte. Am wurde der Streit durch einen Vertrag endgiltig beigelegt und die Landesgrenze definitiv der Stadtmauer entlang festgesetzt. Das Tägermoos erhielt das Gemarkungsrecht; die Steuern, die von ihm an den Kanton Thurgau und die Gemeinde Tägerwilen zu entrichten sind, werden nicht von den einzelnen Stücken, aus denen es besteht, sondern von dem ganzen Komplex erhoben und von der Stadt Konstanz bezahlt. Bei hohem Wasserstand des Rheins ist das Moos stets in Gefahr, überschwemmt zu werden. 1817 war dies in solchem Masse der Fall, dass auf der das Moos durchschneidenden Strasse zwischen Konstanz und Gottlieben der Verkehr mit Schiffen aufrecht erhalten werden musste.