Synthesis
(grch.) oder Synthese, Verbindung, Verknüpfung eines Mannigfaltigen zur Einheit im Gegensatz zur Analysis (s. d.). So nennt Aristoteles den Satz die S. zweier Gedanken zu einer Gedankeneinheit. Die S. ist daher der eigentliche Ursprung des Begriffs (s. d.) wie des Urteils; eine Analyse der Begriffe setzt eine S. jederzeit voraus, denn «wo der Verstand vorher nichts verbunden hat, da kann er auch nichts auflösen». Die ursprünglichste S. ist aber nicht die S. gegebener Begriffe zu neuen Begriffen (von bloß komplexerer Form), sondern die S. eines sinnlich gegebenen Mannigfaltigen, aus der der Begriff oder das erste Element zum Begriff erst hervorgeht.
Auf der gleichen Funktion der S. aber beruht alle gedankliche Einheit, alle Identität, die Zusammenfassung der Erscheinungen unter dem Gesetz und damit ihre Beziehung auf den Gegenstand. Die ursprünglichen Funktionen (besondern Gestaltungen oder Wirkungsweisen) der S. in Beziehung auf das Sinnliche, in Raum und Zeit Gegebene ergeben die Stammbegriffe des Verstandes oder die Kategorien. Jene ursprüngliche S. zerlegt Kant in drei Stufen: die S. der Apprehension, Reproduktion und Rekognition.
Die beiden ersten vertreten eigentlich nur diejenige Zusammenordnung des sinnlichen Inhalts, welche die Voraussetzung der dritten, eigentlich begriffsbildenden Funktion der S. ausmachen, nämlich das «successive Durchlaufen» des Mannigfaltigen (Apprehension) und das Festhalten der vorausgehenden Momente beim Übergang zu den folgenden (Reproduktion). Erst die S. der Rekognition vertritt die Leistung, die den Begriff fertig macht: das Identische als identisch zu setzen.
Von der S. als dem Prozeß des Vereinigens unterscheidet Kant noch die Einheit der S. oder ¶
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synthetische Einheit (Einheit der Apperception) als Ergebnis des synthetischen Prozesses. Von viel abgeleiteterm Charakter ist das sog. synthetische Urteil, d. h. die Bildung zusammengesetzter Begriffe aus voraus gegebenen einfachern. Im synthetischen Urteil, sagt man, werde der Begriff des Subjekts (also der voraus gegebene Begriff) um ein neues, noch nicht in ihm enthaltenes Merkmal erweitert, während das analytische Urteil nur (durch Auflösung des gegebenen, zusammengesetzten Begriffs) ein in ihm schon enthaltenes Merkmal herausstellt und zum Bewußtsein bringt. Im vorher erklärten, ursprünglichern Sinne würden vielmehr alle Begriffe und Urteile ihrem wahren Ursprung nach synthetisch sein und ein Unterschied des synthetischen vom analytischen Urteil nur so festgehalten werden können, daß das erstere die ursprüngliche Begriffsbildung zum Ausdruck bringt, das letztere den gegebenen Begriff bloß auseinandersetzt.
Naturgemäß wird man dann z. B. die Urteile der Mathematik synthetische nennen, sofern sie doch wohl den Neugewinn einer Erkenntnis, nicht bloß die Explikation einer solchen, die man schon hatte, bedeuten wollen. Kants Frage nach der Möglichkeit (d. h. Begründung) synthetischer Urteile a priori bedeutet hiemach eigentlich die nach dem letzten, notwendig synthetischen Ursprung der Begriffe und der Erkenntnis selbst. – In anderm Sinne heißt synthetisches Verfahren dasjenige, welches von den voraus gegebenen Gründen zu den Folgen, vom Allgemeinen zum Besondern und Einzelnen, vom Gesetz zu den Erscheinungen deduktiv fortschreitet, analytisch das umgekehrte, also induktive Verfahren. (S. Sprachunterricht.) Diese Bedeutung ist von der vorigen gänzlich verschieden: nach Kants Begriffen wenigstens würde das analytische Verfahren vielmehr eminent synthetisch, das synthetische größernteils analytisch sein.