Synagōge
(griech.), das Gotteshaus der Israeliten, wie es sich in und nach dem babylonischen Exil aus Versammlungen zur Feststellung aller Lebensverhältnisse nach und nach zum Bethaus ohne Opferkultus entwickelt hat, und dessen zur Zeit Esras teilweise schon eingeführte Gebetordnung noch heute die Grundlage des jüdischen Gottesdienstes bildet. In allen ansehnlichen Städten Judäas waren schon im 1. Jahrh. nach Esra Räumlichkeiten, wo allsabbatlich und an den Festtagen, später am zweiten und fünften Tag der Woche, den Markt- und Gerichtstagen, anfänglich in freier Auswahl, dann nach festgesetzter Reihenfolge ein Abschnitt aus dem Pentateuch und bald auch ein Prophetenabschnitt (Haftara) vorgelesen und in Gemeinschaft gebetet wurde.
Jerusalem (das alte)

* 2
Jerusalem.
Auch außerhalb
Palästinas, wo
Jerusalem
[* 2] allein 480 Synagogen
besessen haben soll,
gab es viele und schöne Synagogen;
als
größte wird die in
Alexandria erwähnt. Neben dem
Bethaus befand sich oft das Lehrhaus; nicht selten wurde das höhere
Studium
in jenem selbst betrieben, was den
Namen Judenschule für S. veranlaßte. Seit dem 5. Jahrh. fanden hinsichtlich
der Anlegung und der Anzahl derselben vielfache beschränkende
Gesetze statt. Die wesentlichsten
Bestandteile jeder S. sind:
dem Eingang gegenüber die die
Gesetzrollen enthaltende heilige
Lade
(Arōn Hakodesch),
Repräsentant der ehemaligen
Bundeslade;
daneben ein Leuchter, dem siebenarmigen Leuchter des Tempels entsprechend;
in der Mitte die Almemor oder Bimah genannte Estrade, für die Vorlesungen bestimmt, und das ewige Licht.
Männer und
Frauen sitzen gesondert. Zur Abhaltung
der öffentlichen
Andacht sind mindestens zehn über 13 Jahre alte männliche Israeliten erforderlich (Minjan). Die
Gebete
und biblischen
Lektionen verrichtet der Vorbeter;
Vorträge an
Sabbaten und Festtagen hält der
Rabbiner
oder der
Prediger. In neuerer Zeit hat die
Orgel in vielen Synagogen
Eingang gefunden und ist neben der hebräischen die Landessprache
mehr in
Aufnahme gekommen. -
S. in anderm
Sinn heißt zuweilen auch die Judenheit, als
Gegensatz zur
Christenheit (ecclesia).
Die große S. (kenesseth hagdolah) nennen talmudische und rabbinische Quellen eine aus 120 Gelehrten bestehende Versammlung, welche unter dem Präsidium Esras die religiösen Angelegenheiten ordnete; geschichtlich ist aber darunter nur eine von Esra bis auf Simon den Gerechten (gestorben um 292 v. Chr.) reichende Thätigkeit der Schriftgelehrten, die sich auf Redaktion der biblischen Bücher, Feststellung und Weiterbildung des mündlich überlieferten Gesetzstoffes der Tradition, auf kulturelle Einrichtungen und Ähnliches bezog, zu verstehen.