Sympathīe
unwillkürliche und daher grundlos scheinende Zuneigung zu andern, auch wohl zu lebendigen oder leblosen Gegenständen, die entweder physiologische (angeborne S.) oder psychologische (entstandene S.) Gründe haben und im letztern Fall auf ganz zufälligen und deshalb den Schein der Grundlosigkeit der S. erzeugenden Assoziationen beruhen kann (vgl. Antipathie). In der Physiologie versteht man unter S. (consensus) die Eigenschaft eines Organismus, vermöge deren durch die gesteigerte oder herabgestimmte Thätigkeit eines Organs auch die eines andern gesteigert oder herabgestimmt wird. Diese Erscheinung wird durch das Nervensystem, das Gefäßsystem oder das Zellgewebe vermittelt, und zwar wirkt das erstere ¶
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besonders durch psychische Vermittelung oder Reflex. Zu den Erscheinungen der S. rechnet man die Ausbildung der Stimme mit eintretender Mannbarkeit, die gleichzeitige Steigerung der Thätigkeit der Leber, Speicheldrüsen, des Pankreas etc. zur Zeit der Verdauung, das Niesen bei Einwirkung von Licht [* 4] auf das Auge [* 5] etc. Häufiger aber werden die Erscheinungen der S. in Krankheiten beobachtet. So ruft die Erkrankung des einen Auges eine »sympathische« Affektion des andern hervor. Vorzugsweise schreibt man derartige Verbindungen dem Sympathikus zu. Andre Arten der Übertragung von Krankheiten, welche früher auch wohl unter den Gesichtspunkt der S. fielen, werden zur Metastase gerechnet.
Vgl. Idiopathie und Sympathetische Kuren.