Superintendent
(lat.), Oberaufseher, Inspektor;
besonders in evangelischen Landeskirchen der erste Geistliche einer Ephorie, welcher Wirksamkeit und Wandel der Geistlichen sowie die Verwaltung der Kirchenärare etc. zu überwachen hat.
Über
sämtlichen Superinten
denten einer
Provinz oder einer
Landeskirche steht der
Generalsuperintendent. In Süddeutschland
wird der S.
Dekan genannt.