Summepiskopat
(lat.), in der evang. Kirche Deutschlands [* 2] das oberste Kirchenregiment der Landesherren, welches nach der Reformation als von den Bischöfen an diese übergegangen angenommen wurde. Noch heute bildet der S. des Landesherrn (Summus episcopus) allenthalben die Spitze der evang. Kirchenverfassung in den deutschen Landeskirchen, selbst wenn der Landesherr katholisch ist. (S. Kirchengewalt.) Die reform. Kirche verwirft grundsätzlich den S., doch haben die Reformierten in Deutschland [* 3] sich demselben unterworfen. Der Kaiser von Österreich [* 4] hat 1861 auf den S. verzichtet, der König von Sachsen [* 5] mnß denselben durch zwei bis drei in Evangelicis deputierte Staatsminister ausüben. (S. Episkopalsystem.)