Succursalp
farreien.
Nach Einziehung des gesamten Kirchengutes infolge der Französischen Revolution erfolgte die Wiederherstellung der kath. Kirchenverfassung in Frankreich durch das Napoleonische Konkordat von 1801 derart, daß der Staat nur eine ungenügende Anzahl wirklicher, fest und ausreichend dotierter Pfarreien zugestand. Zugleich aber wurde den Bischöfen gestattet, unter der Bezeichnung S. kirchliche Verbünde herzustellen, die, sonst in allem den wirklichen Pfarreien gleich, nur geringer dotiert und mit beliebig abberufbaren (ad nutum amovibiles) Geistlichen, Succursalpfarrern (franz. curés desservants), besetzt waren. Diese Einrichtung besteht noch jetzt in Frankreich, Belgien, [* 2] Irland, Nordamerika, [* 3] Holland und auf dem linken Rheinufer. Da nach kanonischem Recht alle Pfarreien definitiv ¶
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besetzt sein müssen, nahm das preuß. Gesetz vom §. 19, diesen Grundsatz auch für die S. auf und die preußischen S. wurden nach Ablauf [* 5] der gesetzlichen Frist als definitiv besetzt erklärt. Die beteiligten Bischöfe nahmen aber diese Vorschriften nicht an, und der Staat hat auch in diesem Punkte jetzt den Bischöfen nachgegeben (Gesetz vom Art. 2, §. 3). Die Zahl der in Preußen [* 6] bestehenden S. beträgt über 1100.