Successio
graduum
et
ordinum
(lat),
successive Berufung, die
Berufung der nächstfolgenden Verwandten, welche für den
Fall eintritt, daß der zunächst als geset
zlicher
Erbe
Berufene nicht
Erbe wird.
Infolge derselben ist, wenn der dem
Grade nach
zunächst
Berufene nicht
Erbe wird, der dem
Grade nach Nächstfolgende berufen (successio graduum
);
sind
die zu einer Erbklasse Gehörenden (s. Geset
zliche Erbfolge) erschöpft, so sind die der nächstfolgenden
Klasse Angehörenden (successio
ordinis) berufen.